Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
RECHT

Viele Leistungsbeschreibungen mangelhaft

Aus Verbrauchersicht hat der Bauherren-Schutzbund (BSB) gemeinsam mit dem Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken (IEMB) bundesweit Bau- und Leistungsbeschreibungen von Generalunternehmern, Generalübernehmern und Bauträgern auf Transparenz, Vollständigkeit und Einhaltung von Mindeststandards getestet. Als Grundlage für die Bewertung dienten die vom Bundesbauministerium veröffentlichten „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“.

Nur 1% entspricht Mindestanforderungen
Das Fazit fällt aus Verbrauchersicht wenig erfreulich aus: Die Mehrzahl der 126 untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen erfüllt die Mindestanforderungen nicht. 69% sind mangelhaft, unvollständig oder beschreiben den Leistungsumfang nicht eindeutig. Weitere 30% sind zwar im Wesentlichen vollständig, beschreiben aber die Leistungen nicht ausreichend konkret. Nur 1% entspricht durchgängig den Mindeststandards.

Defizite bei allen Gewerken
Bei Planung und Bauleitung entsprechen nur 43% der untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen den Mindestanforderungen, 23% weisen große Mängel auf – bei 9% fehlt die Beschreibung der Architekten- und Ingenieurleistungen überhaupt. Ausführungs- und Detailplanung fehlen in den meisten Fällen ebenso wie Baugrunduntersuchungen. Zu Objektangaben fehlen bei zwei Dritteln wesentliche Informationen. Besonders unzureichend ist der energetische und schallschutztechnische Mindeststandard ausgewiesen.

Haustechnik ein Fremdwort
Die Haustechnik bleibt häufig in hohem Maße unklar – bei 52% ist die Beschreibung der haustechnischen Anlagen mangelhaft, unvollständig und nicht eindeutig. Den Schwerpunkt bilden dabei Warmwasserversorgung und Heizung. Die Darstellung der Ausstattung erfüllt zwar bei einem Drittel insgesamt die Mindestanforderungen, aber bei fast 20% fehlen wesentliche Angaben oder die Information ist lückenhaft.

Vorgaben für Dokumentation werden nicht beachtet
Der Test schätzt besonders kritisch ein, dass die Übergabe technischer Nachweise an die Bauherren bei den Abnahmen als Verpflichtung des Unternehmers weitgehend außer Acht gelassen wird. Bei den untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen machten 22% keine oder nur sehr vage Angaben zu technischen Nachweisen, 61% sind mangelhaft, unvollständig und zu allgemein. Vor allem fehlt die Verpflichtung zur Aushändigung des Energiebedarfsausweises, von Abnahme- und Prüfprotokollen, Garantieurkunden, Bestandszeichnungen sowie der Nachweis über die Unbedenklichkeit verwendeter Baustoffe und Materialien.

Mangelursachen
Mangelursachen


Missachtung berechtigter Verbraucherinteressen
Für den BSB zeigt die Analyse, dass die Prüfung von Bauverträgen mit ihrem „Herzstück“ der Bau- und Leistungsbeschreibung weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Verbraucherberatung bleiben muss. Denn Baumängel seien durch unvollständige und unkonkrete Bau- und Leistungsbeschreibungen vorprogrammiert. Denn häufige Ursachen für eine Vielzahl von Mängeln – das belegt eine vorhergehende BSB-Analyse zu Baumängeln im Alt- und Neubau – sind Planungsfehler, inkompetente Bauleitung, nicht fachgerechte Bauausführung und unzureichende Voruntersuchungen. ToR

Ich möchte das kommentieren

Tags