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RECHT

Wasserzähler waren in Serie installiert

Ein Installateur hatte schon vor langer Zeit einen gravierenden Fehler begangen: Er installierte die Wasserzähler zweier Doppelhaushälften versehentlich so, dass sie nacheinander geschaltet waren: Das von einem der beiden Nachbarn verbrauchte Wasser lief auch noch zusätzlich durch den Zähler des anderen. Über mehr als 20 Jahre hinweg zahlte deswegen der Betroffene weit mehr Gebühren als angemessen gewesen wären. Erst nach dieser langen Zeit fiel die Fehlschaltung jemandem auf.

Der Geprellte bemühte sich, die rund 4300 Euro vom zuständigen Versorgungsunternehmen zurück zu erhalten. Dort reagierte man allerdings wenig begeistert. Für die zurückliegenden zwei Jahre sei eine Erstattung möglich, für die übrige Zeit nicht. Denn der Vertrag sehe nur eine befristete Korrektur von Berechnungsfehlern vor. Die zuständige Richterin beurteilte den Fall nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS anders: Sie entschied auf einen Schadenersatz über den vollen Zeitraum von mehr als 20 Jahren. Es liege „in der Natur der Sache“, hieß es im Urteil, dass ein derartiger Einbaufehler häufig erst sehr viel später entdeckt werde (Amtsgericht Buxtehude, Aktenzeichen 31 C 36/04). ToR

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