Dabei handelt es sich um eine Leistung, die über die Leistungsbilder der HOAI hinausgeht und die häufig auch gar nicht von den Fachingenieuren selbst geleistet wird, gibt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht ( ARGE Baurecht ) im Deutschen Anwaltverein (DAV) zu bedenken. Da auch die Betreiber und zukünftigen Nutzer des Objekts in der Regel die Einjustierung der Anlagen nicht selbst leisten können, geschweige denn das notwendige Monitoring über einen längeren Zeitraum, rät die ARGE Baurecht, hier frühzeitig einen Sonderfachmann „Monitoring“ hinzuziehen und auch dessen Honorare in die Budgetplanung einzubeziehen. ■
RECHT
Wer zahlt die Justierung der Haustechnik?
Dabei handelt es sich um eine Leistung, die über die Leistungsbilder der HOAI hinausgeht und die häufig auch gar nicht von den Fachingenieuren selbst geleistet wird, gibt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht ( ARGE Baurecht ) im Deutschen Anwaltverein (DAV) zu bedenken. Da auch die Betreiber und zukünftigen Nutzer des Objekts in der Regel die Einjustierung der Anlagen nicht selbst leisten können, geschweige denn das notwendige Monitoring über einen längeren Zeitraum, rät die ARGE Baurecht, hier frühzeitig einen Sonderfachmann „Monitoring“ hinzuziehen und auch dessen Honorare in die Budgetplanung einzubeziehen. ■