Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
RECHT

Zwangsanschluss an Wasserversorgung

Passt in ein noch so kleines Häuschen mindestens ein Mensch hinein, dann muss das Grundstück, auf dem es steht, auch an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sein. Selbst wenn sich die Besitzer nur ab und an dort blicken lassen und ihrem überschaubaren Bedarf an Trinkwasser mit mitgebrachten Mineralwasserflaschen Genüge tun, müssen sie den teuren Zwangsanschluss an das zentrale Leitungssystem dulden - und selbst bezahlen. Zumindest im Land Brandenburg gäbe es an dieser Rechtslage nichts zu rütteln, hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder betont (Az. 5 L 147/08).

Der Fall
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline ( www.anwaltshotline.de ) berichtet, betrifft diese Entscheidung die Eigentümer eines Sommerhauses auf einem 1112 m 2 großen Grundstück. Für die Frankfurter Richter steht ein solches Anwesen im vertretbaren Verhältnis zu den von den Betroffenen erwarteten Anschlussgebühren in Höhe von mehreren tausend Euro. Obwohl die Kläger ausgerechnet haben, dass sie aus den ersparten Anschlusskosten die bisherige Selbstversorgung mit dem Mineralwasser noch über Jahrzehnte bestreiten könnten.

Das Urteil
Ein öffentliches Interesse, den Anschluss sofort vorzunehnmen, hänge laut Richterspruch jedenfalls auch mit der Volksgesundheit zusammen. Diese umfasse nämlich auch das Wohlbefinden fremder Personen, welche zufällig auf das Grundstück geraten könnten. Zwar gäbe es eine Eigenwasserversorgungsanlage, doch diese liefere lediglich Wasser zur Gartenbewässerung und nicht in der notwendigen Qualität etwa zur Zubereitung von Kaffee, Tee und möglicherweise auch Speisen. Dies sei angesichts der bereits bis ans Grundstück herangeführten Versorgungsleitung rechtswidrig und keinen Tag länger hinzunehmen.

Anmerkung der TGA-Redaktion: Formal mag die Begründung mit der Volksgesundheit richtig klingen, für die Praxis ist sie aber bedenklich. Denn dass unter den geschilderten Umständen tatsächlich die Volksgesundheit gefördert wird, darf bezweifelt werden. Schnell kann es sogar außerhalb des Grundstücks zum Gegenteil kommen, wenn der erzwungene Anschluss nicht regelmäßig genutzt wird und dadurch Wasser im System stagniert. Auch dagegen gibt es Vorschriften, doch kontrolliert werden sie in der Praxis ebenso wenig, wie der Wasserkonsum bei kritischen Nutzungsfällen technisch erzwungen wird. ToR


Weitere Artikel zum Thema auf TGAonline
Keine Abfallgebühren durch PV-Anlage
Für Wasseranschluss nur 7% Mehrwertsteuer
Mieter müssen Rauchmeldereinbau dulden
Streitfrage Wasserkosten-Abrechnung
Aussteller haften für den Energieausweis
Mieter müssen Heizungsumstellung dulden

Tags