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VDI 3810

Ohne diese Richtlinie sollte man nicht planen

Kompakt informieren

  • Die Richtlinien-Reihe VDI 3810 gibt Empfehlungen für den sicheren, bestimmungsgemäßen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Betrieb von TGA-Anlagen.
  • Sie beschreibt die notwendigen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten, zur Betriebssicherheit der TGA-Anlagen, zur Wirtschaftlichkeit und zur Umweltverträglichkeit.
  • In der Konsequenz muss die gesamte TGA-Planung und Dokumentation an der Richtlinien-Reihe VDI 3810 ausgerichtet werden.

Anlageneigentümer und -betreiber sind nach verschiedenen Gesetzen und rechtlichen Bestimmungen (zum Beispiel: öffentliches Recht, Verkehrssicherungspflichten, Umweltrecht, Energierecht, Arbeitsrecht, Strafrecht) verpflichtet, Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA-Anlagen) nach den anerkannten Regeln der Technik und in bestimmten Fällen nach dem Stand der Technik bestimmungsgemäß zu betreiben.

Die VDI-Richtlinie 3810 [1] gibt für mehrere gebäudetechnische Anlagengruppen Empfehlungen für ihren sicheren, bestimmungsgemäßen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Betrieb. Sie ist in sechs Blätter aufgeteilt, wobei bisher Blatt 1 mit den Grundlagen und Blatt 2 für die Sanitärtechnik [2] im Weißdruck und Blatt 4 für die Raumlufttechnik [3] sowie Blatt 6 für Aufzugsanlagen [4] als Entwürfe veröffentlicht worden sind. Die Blätter 3 und 5 für die Heizungstechnik und für Elektrotechnische Anlagen befinden sich noch in der Vorbereitung. In Ergänzung zu den Grundlagen in Blatt 1 erschien kürzlich Blatt 1.1 [5], das in kompakter Form auf die Pflichten des Betreibers verweist.

VDI 3810 richtet sich besonders an TGA-Planer, Architekten, Anlagenbauer und -errichter, Bauherren, Eigentümer, Betreiber, Nutzer, Mieter, Facility-Manager, operativ tätige Dienstleister, Investoren und Verwalter von Gebäuden und Grundstücken mit den darin befindlichen TGA-Anlagen.

Grundlagen

VDI 3810 Blatt 1 beschreibt die notwendigen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten, für die Betriebssicherheit der TGA-Anlagen, ihre Wirtschaftlichkeit und ihre Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus werden praktische Empfehlungen für das Betreiben einschließlich der Instandhaltung von TGA-Anlagen gegeben. Weiterhin wird auf Betreiber- und Instandhaltungsverträge, die Rechtspflichten und die planerischen Voraussetzungen zum Betreiben von TGA-Anlagen hingewiesen.

Blatt 2: Sanitärtechnische Anlagen

VDI 3810 Blatt 2 beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von sanitärtechnischen Anlagen in Verbindung mit anderen gebäudetechnischen Anlagen bei der Gewährleistung von Gesundheit des Menschen und dem Schutz der Umwelt. Dies betrifft: Entwässerungsanlagen, Trinkwasser-Installationen, Feuerlöschanlagen, Nichttrinkwasser-, Betriebswasser-, Grauwassernutzungs- und Niederschlagnutzungsanlagen. Nicht im Anwendungsbereich sind: Badetechnische Anlagen (hier: VDI 2089), Gastechnische Anlagen (hier: TRGI und TRF) und Anlagen zur Erzeugung von Reinstwasser (hier: VDI 2083 Blatt 13). Die Anlagen zu Blatt 2 enthalten: Checkliste Instandhaltung und Wartung; Nutzerseitige Maßnahmen bei Abwesenheit und Stillstand; Hygieneplan.

Blatt 4: Raumlufttechnische Anlagen

VDI 3810 Blatt 4 (Entwurf) gilt für das Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen und -Geräten (zentral und dezentral) in gewerblich und nicht gewerblich genutzten Räumen. Sie betrifft in Anlehnung an DIN 276 folgende Kostengruppen: 430 Lufttechnische Anlagen; 431 Lüftungsanlagen; 432 Teilklimaanlagen, 433 Klimaanlagen; 434 Kälteanlagen und 439 Lufttechnische Anlagen (Sonstige).

Zweck der Richtlinie ist, das bestimmungsgemäße Betreiben und die Instandhaltung zu beschreiben. Sie gibt Empfehlungen für die Anlagenbetreiber und legt die Grundlagen der Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung) fest. Die Kapitel 5 bis 7 dokumentieren in gestraffter Form die Anforderungen an die RLT-Anlagen, an den Betreiber und Instandhalter sowie an die Sicherheit. Der Anhang zu Blatt 4 beschreibt Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung/Stillstand und enthält Checklisten (auf einem Datenträger). Die Veröffentlichung des Weißdrucks ist für Herbst 2013 angekündigt.

Blatt 6: Aufzüge

VDI 3810 Blatt 6 (Entwurf, der Weißdruck erscheint im November 2013) gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und hat den Zweck, den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt zu beschreiben. Sie gibt Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzügen und berücksichtigt die Wirksamkeit der gesetzlichen und normativen Forderungen des Arbeitsschutzes, die Sicherheit und den Umweltschutz sowie spezifische Leistungsanforderungen. Die Anlagen enthalten Richtwerte für die Wartungshäufigkeit, ein Datenblatt zur Prüffristenermittlung und beschreiben die Qualifikation und Aufgaben der beauftragten Person.

Blatt 1.1: Betreiberverantwortung

VDI 3810 Blatt 1.1 (Entwurf) dient der praktischen Umsetzung der Anforderungen an den rechtssicheren Betrieb von Liegenschaften (Grundstücken, Gebäuden, Bauwerken) und TGA-Anlagen und ist im Zusammenhang mit den anderen Blättern der VDI-Richtlinie 3810 anzuwenden. Die Aufsichtspflicht durch den Betreiber kann nur dann erfüllt werden, wenn Rechtskenntnisse der einzuhaltenden Pflichten gegeben sind. Abb. 1 verdeutlicht beispielhaft die Betreiberverantwortung.

Es werden die allgemeinen Anforderungen an den Betreiber, die planerischen Voraussetzungen für den nachhaltigen Betrieb, das Betreiben und Instandhalten, die Rechtspflichten zum Betreiben und die rechtlichen Grundlagen dargelegt.

Der Anhang beschreibt die BIM (Building-Information-Modelling-Methode). Diese ist eine Planungshilfe, bei der alle Planungs- und Ausführungsdetails dokumentiert werden. Ein Abschnitt dient der Aufstellung und Pflege des Raumbuchs (siehe auch: VDI 6028 Blatt 1, Bewertungskriterien für die Technische Gebäudeausrüstung – Grundlagen).

Die Methode ist Grundlage für die Umsetzung eines ISO-Standards (ISO 16739, IFC: Industry Foundation Classes) und dient der Sicherstellung der Datenkontinuität über den Gebäudelebenszyklus in einheitlicher und herstellerneutraler Form. Die Daten betreffen alle Leistungsphasen (Entwurf, Planung, Konstruktion, Vergabe, Ausführung, Abnahme, Betreiben und Verwerten).

Ein solcher im Rahmen der Planung erstellter Datensatz sollte auch die Basis für den späteren Betreiber sein und nicht, wie allgemein üblich, aufwendig nacherfasst werden. Er kann auch Grundlage für die notwendigen – und ­beispielsweise bei Klimaanlagen (EnEV) – auch vorgeschriebenen Inspektionen eine nützliche Basis sein.

Fazit

Die VDI-Richtlinie 3810 sollte bei der Planung von TGA-Anlagen in die Vertragsbedingungen aufgenommen werden. Sie macht deutlich, dass eine Sicherstellung und Dokumentation aller Daten der TGA-Anlagen notwendig ist. Insbesondere im Rahmen des Angebotes von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Inspektionen verweist Blatt 1.1 sehr deutlich auf die Verantwortung des Betreibers. Die Veranschaulichung der juristischen Zusammenhänge soll dem Betreiber helfen, die Betreiberverantwortung in Bezug auf seine individuelle Situation wahrzunehmen, abzugrenzen, konzeptionell zu strukturieren und rechtssicher umzusetzen.

Dies bedeutet gleichzeitig, dass eine TGA-Planung, die sich nicht schon im Vorfeld mit den Möglichkeiten des Betreibers zur Wahrnehmung dieser Verantwortung detailliert auseinandersetzt, insgesamt unzureichend oder sogar im klassischen Sinne mangelhaft sein kann. •

Weitere Fachberichte über Neuerungen im TGA-Regelwerk sowie Hinweise auf neu erschienene Regelwerke enthalten die TGAdossiers ­Regelwerk und Regelwerk-Update: Webcode 723 bzw. 728 ­

Literatur

[1] VDI 3810 Blatt 1 Betreiben und Instandhalten von gebäudetech­nischen Anlagen – Grundlagen. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2012

[2] VDI 3810 Blatt 2 Betreiben und Instandhalten von gebäudetech­nischen Anlagen – Sanitärtechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2012

[3] VDI 3810 Blatt 4 (Entwurf) Betreiben und Instandhalten ­gebäudetechnischer Anlagen – Raumlufttechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag, April 2012

[4] VDI 3810 Blatt 6 (Entwurf) Betreiben und Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen – Aufzüge. Berlin: Beuth Verlag, Juni 2012

[5] VDI 3810 Blatt 1.1: Betreiben und Instandhalten von gebäude­technischen Anlagen – Grundlagen – Betreiberverantwortung. ­Berlin: Beuth Verlag, August 2013

Prof. Dr.-Ing. Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau / Verfahrenstechnik, Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, https://www.htw-dresden.de/

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