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REGELWERK

AwSV-Entwurf: Prüfpflichten wie bisher

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Eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks mit mehr als 1000 l Volumen ist in der am 29. Juli 2013 veröffentlichten, ressortabgestimmten Fassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV nicht mehr vorgesehen ( Download Entwurf , Download Begründung ). Die beteiligten Bundesministerien haben sich nach einer rund zweijährigen Abstimmungsphase auf einen Verordnungsentwurf geeinigt, der jetzt ins europäische Notifizierungsverfahren geht.

Vorerst Keine Ausweitung der Prüfpflicht für Heizöltanks


Nach Auskunft des Instituts für Wärme und Oeltechnik ( IWO ) sind im aktuellen AwSV-Entwurf (im Vergleich zu dem lange diskutierten Referentenentwurf) keine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks ab 1000 l Volumen geben. Auch die Verpflichtung zur einmaligen Überprüfung aller bestehenden Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 l und bis zu 10.000 l ist in dem Entwurf nicht mehr vorgesehen. Wird der aktuelle Verordnungsentwurf umgesetzt, müssen – wie bisher auch – unterirdische Heizöltanks, alle Tanks mit mehr als 10.000 l Fassungsvermögen und alle oberirdischen Tanks mit mehr als 1000 l Volumen in Wasserschutzgebieten weiterhin regelmäßig geprüft werden. Neu wäre, dass der Sachverständige diese Prüfung mit einer Prüfplakette dokumentiert ( derzeit gültige Prüfpflichten für Öllageranlagen in den Bundesländern nach VAwS ).

Nächste Schritte auf dem Weg zur Verordnung


Die ressortabgestimmte Fassung der AwSV geht jetzt ins EU-Notifizierungsverfahren. Dieser Prozess dauert mindestens drei Monate, so dass vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 nichts mehr passieren wird. Erst die neu gewählte Bundesregierung kann die Verordnung dann verabschieden. Da die Bundesländer davon betroffen sind, muss auch noch der Bundesrat darüber abstimmen. Sollten die Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, kann das Gremium die Verordnung stoppen. Lässt der Bundesrat die AwSV passieren, kann die Verordnung veröffentlich werden und tritt dann vier Monate später in Kraft.

Die AwSV dient dem Gewässerschutz. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Anforderungen unter anderem für die Heizöllagerung zu schaffen und die bisherigen Landesverordnungen abzulösen. Der Bund hatte die einheitliche Regelung aufgrund der Föderalismusreform und der damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz in Angriff genommen. Ein erhöhtes Umweltrisiko durch Sicherheitsmängel im derzeitigen Tankbestand ist de facto nicht der Grund für die neue Anlagenverordnung. ■

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