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REGELWERK

Empfehlung zur Legionellen-Untersuchung

Das Umweltbundesamt hat nach der Veröffentlichung unseres Artikels seine Empfehlung „Nachweis von Legionellen in Trinkwasser – Probenahme, Untersuchungsgang und Bewertung“ in der Fassung vom Februar 2012 „nach ausgiebiger Diskussion in der Trinkwasserkommission“ zur Überarbeitung zurückgezogen. Laut Umweltbundesamt entstehe dadurch keine Regelungslücke, da die UBA-Empfehlung keine neuen Regelungen schafft, sondern lediglich eine Strukturierungs- und Interpretationshilfe zur Anwendung des bestehenden Regelwerks gibt. Ziel der Empfehlung sei es, den Vollzug durch einen Leitfaden zur Anwendung der bestehenden technischen Regelwerke von DIN/EN/ISO, DVGW und VDI für die Praxis (Gesundheitsämter, Labore, Planer und Installateure) zu erleichtern. Eine Neufassung ist für Ende Juni 2012 nach Befassung der Trinkwasserkommission vorgesehen.

Gleichzeitig hat das Umweltbundesamt auf einen für kostenpflichtigen Leitfaden für Gebäudebetreiber des GdW verwiesen. Zur GdW-Infoseite.

Ursprüngliche, inhaltlich überholte Meldung:


© Viega
Nach dem Inkrafttreten der novellierten Trinkwasserverordnung hat das Umweltbundesamt die Empfehlung „Nachweis von Legionellen in Trinkwasser – Probennahme, Untersuchungsgang und Bewertung“ ( PDF-Download ) neu herausgegeben und die bisherige Empfehlung aus dem Jahr 2000 zurückgezogen. Diese neue Empfehlung gibt Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben von Trinkwasserverordnung und allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich der Untersuchung auf Legionellen. Besonders relevant für die TGA-Planung ist das Kapitel „2.1 Festlegung der Probennahmestellen“.

Weitere Informationen bietet die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zu Legionellen . ■

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