Weil nach üblichen VOB/B-Verträgen eine Leistung nur frei von Sachmängeln ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht, weisen wir bei unserer Zusammenstellung auch auf Entwürfe hin. Sie geben einen Anhaltspunkt wo Überarbeitungsbedarf besteht, bzw. wo neue oder überarbeitete Regeln demnächst zu anerkannten Regeln der Technik werden können.
VDI 2050 Blatt 2 (Entwurf) Anforderungen an Technikzentralen Sanitärtechnik durch Optimierung der Nutzflächen, April 2019 weitere Infos auf www.vdi.de VDI 3805 Blatt 7 (Entwurf) Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Ventilatoren, April 2019 weitere Infos auf www.vdi.de VDI 3805 Blatt 24 Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Stellantriebe für TGA-Komponenten, April 2019 weitere Infos auf www.vdi.de VDI 3805 Blatt 43 Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Druckhalteeinrichtungen, April 2019 weitere Infos auf www.vdi.de VDI 5208 (Entwurf) Planung von energie- und materialeffizienten Fabriken, April 2019 weitere Infos auf www.vdi.de VDI-MT 6022 Blatt 2 (Entwurf) Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Qualifizierung von Personal für Raumlufttechnik und Raumluftbefeuchtung, April 2019 weitere Infos auf www.vdi.de |
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DIN 19689 (Entwurf) Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Verminderung von Mikroorganismen durch Adsorption – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit und Prüfung, April 2019 weitere Infos auf www.beuth.de DIN EN 1366-8 (Entwurf) Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 8: Entrauchungsleitungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 1366-8:2019, April 2019 weitere Infos auf www.beuth.de DIN EN ISO 20023 Biogene Festbrennstoffe – Sicherheit von Pellets aus biogenen Festbrennstoffen – Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten (ISO 20023:2018); Deutsche Fassung EN ISO 20023:2018, April 2019 weitere Infos auf www.beuth.de |
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Einführung Gebäudeautomation 2019 Einführungserlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 01. März 2019 für die AMEV-Empfehlung „Gebäudeautomation 2019 – Hinweise für Planung, Ausführung und Betrieb der Gebäudeautomation in öffentlichen Gebäuden“ Download auf www.amev-online.de MLTB und MVV TB Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat einen aktuellen „Stand der Umsetzung der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Ländern“ veröffentlicht. Stand: 4. April 2019 Download auf www.dibt.de EnEV-Kontrollstellen der Länder Das Referat II 1 Wärmedämmverbundsysteme, EnEV-Registrierstelle im Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) hat mit Stand Februar eine aktualisierte Liste der „EnEV-Kontrollstellen der Länder“ veröffentlicht. Sie listet die Institutionen, die die Aufgaben der Landeskontrollstelle wahrnehmen, die jeweiligen Ansprechpartner und den rechtlichen Status der Institution als Kontrollstelle. Stand: April 2019 Download auf www.dibt.de |
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VdS 2380 VdS-Richtlinien für Feuerlöschanlagen – Feuerlöschanlagen mit nichtverflüssigten Inertgasen – Planung und Einbau, März 2019 weitere Infos auf www.vds.de |
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Gebäudeautomation 2019 Hinweise für Planung, Ausführung und Betrieb der Gebäudeautomation in öffentlichen Gebäuden, März 2019 Download auf www.amev-online.de |
Technische Regeln haben bei der täglichen Ingenieursarbeit einen hohen Stellenwert. Zwar entbinden sie niemanden aus der Verantwortung für eigenes Handeln, stellen aber eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall dar. In Sonderfällen können weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein. Technische Regeln können durch Rechtsbezug, Verwaltungsvorschriften und Verträge zur verbindlichen Grundlage werden. Trotz größter Sorgfalt bei der Recherche übernehmen wir keine Gewährleistung für diesen Infodienst, insbesondere nicht bezüglich der Vollständigkeit. Sollten Sie eine Publikation vermissen, freuen wir und andere Nutzer dieses Dienstes sich über Ihren Hinweis, damit wir die Liste ergänzen können. ■