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Regelwerk

Zimmermeister kämpfen gegen Brandschutzschalter

© Siemens
Brandschutzschalter (Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung, AFDD bzw. AFD), erkennen serielle und parallele Fehlerlichtbögen (z.B. durch lose Kontakte oder Isolationsfehler) und schalten dann bei kritischen Werten den Stromkreis eigenständig ab. Andere Schutzeinrichtungen können dies nicht leisten. Gemäß IEC 60364-4-42 empfiehlt es sich bereits seit 2014 dringend, Brandschutzschalter einzubauen. Hinzu kommt die Norm DIN VDE 0100-420. Seit ihrer Veröffentlichung im Februar 2016 gilt der Brandschutzschalter in der TGA-Branche in besonders gefährdeten Bereichen als „anerkannte Regel der Technik“. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 18. Dezember 2017 müssen Brandschutzschalter dann in vielen Einsatzorten verpflichtend eingebaut werden ( weitere Infos ). Dazu gehören laut der überarbeiteten DIN VDE 0100-420 Räume, die mit überwiegend brennbaren Baustoffen ausgeführt werden, zum Beispiel Dachstühle.

Trotzdem gibt es Widerstand

„Ohne weitere Nachweise, Forschungsergebnisse, Gutachten oder Brandursachenstatistiken werden wir weiterhin gegen den ‚Brandschutzschalter‘ kämpfen, wie ihn die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) in der jüngst neu veröffentlichten VDE-Norm vorgesehen hat!“ Mit diesen Worten fasst Peter Aicher, Vorsitzender von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, die Kritik des Holzbaubauverbands zusammen. „So lange werden wir die DIN auch nicht als anerkannte Regel der Technik anerkennen.“

„Wir fordern Nachweise von der DKE“

Aicher: „Schon seit geraumer Zeit fordern Verbände der Bauwirtschaft, u.a. Holzbau Deutschland, Nachweise von der DKE, die den Einbau von AFDDs rechtfertigen. Wenn die DKE mit entsprechenden Untersuchungen auf uns zukommt, welche das erhöhte Brandrisiko belegen, werden wir uns dem selbstverständlich annehmen. Wir können auch nicht nachvollziehen, warum diese Regelung in einer privatrechtlichen Vereinbarung ohne empfehlenden Charakter festgeschrieben werden soll. Bisher wurden brandschutzrechtliche Festlegungen in den Landesbauordnungen festgelegt und sind damit bauordnungsrechtliches Hoheitsgebiet. Bisher gibt es nach dem Kenntnisstand von Holzbau Deutschland keine Bestrebungen, diese Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung verpflichtend in das Bauordnungsrecht aufzunehmen.“

Weiterer Kritikpunkt von Holzbau Deutschland ist es, dass mit dem verpflichtenden Einbau die Kosten beim Bauen erheblich steigen würden. Insbesondere deshalb, weil laut VDE der Einbau auch bei Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Heimen und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte oder Senioren sowie generell bei barrierefreien Bauten erforderlich sein soll. ■