Kompakt informieren
- Nach acht Jahren „im Amt“ und zwei Änderungen wurde DIN 1986-100 überarbeitet und im September 2016 veröffentlicht. (Die Herausgabe wurde allerdings wegen einer notwendigen Berichtigung zunächst gestoppt.)
- Viele Änderungen betreffen zwar nur Details, diese sind für die Planung und Ausführung jedoch von größerer Bedeutung.
- Daneben gab es Fehlerberichtigungen und redaktionelle Präzisierungen.
Die Überarbeitung der im Mai 2008 herausgegebenen Entwässerungsnorm DIN 1986-100 war aufgrund von Anwenderfragen, Fehlerbehebungen und nicht eindeutigen Formulierungen sowie neuen Entwicklungen in der Entwässerungstechnik geboten. Gegenüber der bis September 2016 gültigen Ausgabe wurden folgende bedeutende Änderungen vorgenommen:
- Die Änderungen gemäß DIN 1986-100 A1 (Juli 2014) und DIN 1986-100 A2 (Dezember 2014) wurden in die neue Fassung der Norm eingearbeitet und die Norm insgesamt redaktionell überarbeitet.
- Die Änderung DIN 1986-100 A2 (Dezember 2014) – Ausnahmeregelung nach Abschnitt 5.3.1 für die Entwässerung von Auffangflächen von Kühlaggregaten von Kälteanlagen nach § 19 (4) AwSV – wurde in den normativen Anhang C übernommen.
- Es wurden folgende wesentliche Änderungen bzw. Gliederungen vorgenommen:
- Abschnitt 5.10 (Balkone und Loggien): Das generelle Verbot für den Anschluss von Abläufen zur Entwässerung von Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen wurde aufgehoben und der Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen;
- Abschnitt 6.2.1 (Fremdeinspülung): Der Anschluss von gegenüberliegenden Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser auf gleicher Rohrsohle an einen Doppelabzweig wird zugelassen;
- Abschnitt 6.5.1 (Lüftung der Entwässerungsanlage, Allgemeines): Bei der Mündung von Lüftungsleitung über Dach dürfen keine Abdeckungen mehr eingesetzt werden;
- In den Abschnitten 14.2 (Regenwasseranlagen) und 14.9 (Überflutungs- und Überlastungsnachweise) wurden die Anforderungen an die Planung und Berechnung entsprechend der Grundstücksgrößen bzw. Fließzeiten bis 15 min verständlicher neu gefasst;
- Die Tabelle 9 (Abflussbeiwerte) wurde vollständig überarbeitet.
- Die Anforderungen der europäischen Entwässerungsnormen DIN EN 12 056-1 bis -3 und teilweise DIN EN 12 056-4 sowie DIN EN 752 wurden berücksichtigt.
- Die in Anhang A genannten Regenreihen in Deutschland wurden an die neuen „Starkniederschlagshöhen für Deutschland“, erschienen mit Kostra-DWD-2010, angepasst.
Anwendungsbereiche
DIN EN 12 056 gilt nur für „Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“. Der Anwendungsbereich von DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ erstreckt sich auf die Grundstücksentwässerung und die öffentliche Kanalisation bis zum Klärwerk.
Baurechtlich bildet in Deutschland die Grundstücksgrenze die Grenze zwischen der Bauordnung und dem öffentlichen Bereich. Analog dazu gilt die in Deutschland maßgebende Norm DIN 1986-100 weiterhin für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung, also bis zur Grundstücksgrenze. Für den öffentlichen Bereich gilt DIN EN 752 Abb. 1.
Balkone und Loggien
Das generelle Verbot für den Anschluss von Abläufen zur Entwässerung von Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen wurde aufgehoben (Abschnitt 5.10).
Wenn Balkone und Loggien keine geschlossene Brüstung haben, kann auf getrennte Fallleitungen für die Dach- und Balkonentwässerung verzichtet werden. Hierbei müssen mindestens 50 % der Brüstung als freier Ablauf zur Verfügung stehen, damit Wasser im Überflutungsfall ungehindert abfließen kann.
Abläufe von Balkonen und Loggien im Erdgeschoss sollten aus Sicherheitsgründen getrennt an die Regenwassergrundleitung angeschlossen werden. Abläufe von Terrassen sollten wegen der Überflutungsgefahr möglichst erst nach einem Entspannungspunkt (Hofablauf oder Schacht mit offenem Durchfluss und Lüftungsöffnungen) an die weiterführende Regenwassergrundleitung angeschlossen werden.
Fremdeinspülung
Auf der Basis abwassertechnischer Versuche wurde der Anwendungsbereich von 87°- bis 88,5°-Doppelabzweigen in Schmutzwasserfallleitungen in Abschnitt 6.2.1. (Fremdeinspülung) erweitert. Nun darf der Anschluss von gegenüberliegenden Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser auf gleicher Rohrsohle und bei jeweils gleicher Nennweite der Anschlussleitungen über Doppelabzweig mit einem Innenradius oder einem Einlaufwinkel von 45° erfolgen.
Durch diese Erweiterung des Anwendungsbereichs von Doppelabzweigen in Schmutzwasserfallleitungen besteht nun die Möglichkeit, gegenüberliegende Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser ohne komplizierte Leitungsführung an eine Fallleitung anzuschließen Abb. 2.
Lüftung der Entwässerungsanlage
Nun heißt es in Abschnitt 6.5.1 wieder: „Endrohre von Lüftungsleitungen über Dach sind nach oben offen mindestens mit dem Querschnitt der Lüftungsleitung auszuführen. Abdeckungen dürfen nicht eingesetzt werden.“
Hintergrund: Abdeckungen und Hauben behindern die Be- und Entlüftung von Entwässerungsanlagen in sehr starkem Maße. Wie von zahlreichen Praktikern in den letzten Jahren gefordert, wurde die klare Anweisung aus DIN 1986 Teil 1 wieder aufgenommen Abb. 3.
Bemessung von Schmutzwasseranlagen
Aufgrund häufiger Anwenderfragen wurde im Abschnitt 14.1.2 folgender Zusatz eingebracht: „Ist der Wert des berechneten Schmutzwasserabflusses Qww bzw. des berechneten Gesamtschmutzwasserabflusses Qtot geringer als der Anschlusswert DU des größten angeschlossenen Entwässerungsgegenstands, so gilt der Wert des größten angeschlossenen Entwässerungsgegenstands DU.“
Anwendungsbeispiel: An eine Schmutzwasserleitung eines Wohnhauses sollen die Entwässerungsgegenstände nach Abb. 4 angeschlossen werden. Gegeben sind damit die Summe der Anschlusswerte von DU = 9,7 l/s und die Abflusskennzahl K = 0,5 für Wohnhäuser. Der Schmutzwasserabfluss berechnet sich mit der Gleichung Qww = K ( DU)0,5 und hat hier einen Wert 1,56 l/s. Da der errechnete Schmutzwasserabfluss Qww mit 1,56 l/s kleiner als der größte Einzelanschluss mit 2,0 l/s (WC mit 6,0-l-Spülkasten) ist, muss die Bemessung der Schmutzwasserleitung mit einem Schmutzwasserabfluss von 2,0 l/s durchgeführt werden.
Regenwasserabfluss
In der Vergangenheit war es bei großen privaten Grundstücken mit eigener Infrastruktur nicht immer klar, ob die Bemessung nach DIN 1986-100 oder nach den DWA-Regelwerken (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) erfolgen sollte. Im Abschnitt 14.2.1 wird jetzt eine klare Abgrenzung vorgenommen: Die Bemessungsregeln nach DIN 1986-100 sind für Grundstücke bis zu einer befestigten Fläche bis etwa 60 ha (AE,b) oder Fließzeiten bis zum Anschlusspunkt an ein Gewässer oder den öffentlichen Anschlusskanal bis etwa 15 min anzuwenden. Die Berechnung von Au muss mit dem Spitzenabflussbeiwert Cs nach Tabelle 9 durchgeführt werden.
Abflussbeiwerte
Bei den bisher in DIN 1986-100 benannten Abflussbeiwerten C handelte es sich um Spitzenabflussbeiwerte, die nun in Abschnitt 14.2.3 auch als solche mit CS bezeichnet werden. Der Spitzenabflussbeiwert CS wird zur Bemessung der Regenentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und der Grundleitungen benötigt.
Zusätzlich wurde zur Berechnung von Regenrückhalträumen (VRRR) nach Gleichung 22 der neuen Norm noch ein mittlerer Abflussbeiwert Cm eingeführt. Dies war in Abstimmung mit der DWA erforderlich, da die Gleichung 22 aus dem DWA-Regelwerk A 117 stammt und hier der mittlere Abflussbeiwert Cm verwendet wird. In Tabelle 9 von DIN 1986-100 sind die Abflussbeiwerte für CS und Cm angegeben Abb. 5.
Notentwässerung
Zum besseren Verständnis bei der Ermittlung der Überflutungshöhen von Notentwässerungen enthält Abschnitt 14.2.6 jetzt zwei Darstellungen. Eine Darstellung zur Ermittlung der Überflutungshöhen für Notentwässerungen bei geschlossener Attika über Notabläufe (25a) und eine zweite Darstellung für Notentwässerungen mit Öffnungen in der Attika (25b).
Rechteckige Notüberläufe
Im Abschnitt 14.5.2 gab es im Diagramm zur Bemessung von rechteckigen Notüberläufen falsche Angaben. Das Diagramm [Bild 39] zur „Bemessung des Abflussvermögens von frei angeströmten rechteckigen Überläufen“ wurde darum komplett überarbeitet.
Überflutungs-/Überlastungsnachweise
Im Abschnitt 14.9.2 wird nun unmissverständlich gefordert, dass die hydraulisch mit Teilfüllung bemessenen Regenwasserleitungen der Grundstücksentwässerungsanlage nicht für die Speicherung der Rückhaltevolumen aus der Überflutungsprüfung bzw. der Berechnung des Regenrückhalteraumes (VRRR) in Ansatz gebracht werden dürfen. Diese möglichen Speichervolumen in den teilgefüllten Leitungen sollen als stille Reserve zur Verfügung stehen.
Bei kleinen Grundstücken bis 800 m2 abflusswirksamer Fläche muss auch bei Verwendung von Versickerungsanlagen kein Überflutungsnachweis durchgeführt werden, sofern die Versickerungsanlage nach DWA-A 138 mit T = 5a und dem entsprechenden Berechnungsregen nach Kostra-DWD-2010 bemessen ist. Vorausgesetzt wird hierbei, dass aufgrund der Geländebeschaffenheit und architektonischer Gebäudeplanung kein Wasser bei Überstau der Anlage in das eigene Gebäude oder in Nachbargebäude eindringen kann und behördlich keine anderen Regelungen bestehen.
Regenspenden
Die im Anhang A der DIN 1986-100 genannten Regenreihen in Deutschland wurden an die „Starkniederschlagshöhen für Deutschland“, entsprechend Kostra-DWD-2010, angepasst (beachte letzten Abschnitt). Die bisher in der Tabelle A.1 aufgeführten Städte wurden um die Städte Solingen und Wuppertal ergänzt.
Hinweis: Die Jährlichkeit des Berechnungsregens für die Entwässerung von Dachflächen muss unverändert mindestens einmal in 5 Jahren (T = 5 a) betragen.
Ausnahmeregelung für Kälteaggregate
Im Gegensatz zum Abschnitt 6.4 in DIN EN 12 056-3:2001-01 darf in Deutschland grundsätzlich kein Regenwasser in Schmutzwasserfallleitungen eingeleitet werden. Dies gilt gemäß Abschnitt 5.3.1 der neuen DIN 1986-100 jedoch nicht für die Entwässerung von Auffangflächen von im Freien aufgestellten Kühlaggregaten von Kälteanlagen nach § 19 Abs. 4 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) mit einem maximalen Regenwasserabfluss 1,0 l/s über Dachabläufe mit DN 50 an eine Schmutzwasserfallleitung DN 100. Die entsprechenden Anforderungen für die Planung und Ausführung gemäß der Ausnahmeregelung sind im Anhang C der Norm enthalten.
Hinweis der Redaktion
Mitte Oktober 2016 konnte DIN 1986-100:2016-09 beim Beuth Verlag nur vorbestellt werden, weil das neue Dokument berichtigt werden muss; am 15. September 2016 wurde folgender Warnhinweis veröffentlicht: „Die in DIN 1986-100:2016-09, Anhang A, enthaltene Tabelle A.1 „Regenspenden in Deutschland“ enthält fehlerhafte Werte, die zu falschen Bemessungsergebnissen führen können und einer Korrektur bedürfen. Bis zum Vorliegen der Berichtigung können die Werte aus DIN 1986-100:2008-05, Tabelle A.1 (nach Kostra-DWD-2000) verwendet werden.“ Die berichtigte Ausgabe soll aber schon im Dezember 2016 verfügbar sein.
Bernd Ishorst
ist Geschäftsführer des Informationszentrums Entwässerungstechnik Guss (IZEG) sowie der Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik Guss (GEG). Er ist lang-jähriger Mitarbeiter in Normenausschüssen für Entwässerungsanlagen sowie Brand- und Schallschutz von Leitungsanlagen und als technischer Berater in der Entwässerungstechnik Guss tätig. 53359 Rheinbach, info@izeg.de, www.izeg.de