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SANITÄRTECHNIK

UBA-Positivliste unbedingt schon beachten!

© Schell
Im April 2015 wurde im Bundesanzeiger die „Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser“ bekannt gemacht. Sie nimmt starken Einfluss auf die Auswahl der Produkte für die Trinkwasser-Installation. Welche Auswirkungen und Verantwortungen sich daraus ergeben, haben Rechtsanwalt Thomas Herrig und Dr. Peter Arens, Leiter Produktmanagement bei Schell Armaturentechnologie, in TGA 09-2015 diskutiert. Insbesondere die Verantwortung für TGA-Planer und SHK-Fachhandwerker in der Übergangsphase bis April 2017 standen dabei im Fokus. Denn durch werkvertragliche Pflichten ist ihnen dringend zu raten, die UBA-Positivliste spätestens seit ihrer Veröffentlichung in laufenden Projekten bei der Auswahl von Materialien für die Trinkwasser-Installation zu beachten.

Zum Artikel: UBA-Positivliste für metallene Werkstoffe - Rechtssicherheit bei der Auswahl sanitärer Installationsmaterialien