Aus Gründen der Inspizierbarkeit und der einfacheren Sanierungsmöglichkeit sollten Grundleitungen innerhalb von Gebäuden vermieden und stattdessen als Sammelleitungen verlegt werden. Das fordert bezüglich Planung und Ausführung von Grundleitungen die deutsche Restnorm DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke [1, Abschnitt 5.7].
Beim Neu- und Umbau von unterkellerten Gebäuden sollte deswegen auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Bodenplatte verzichtet werden. Stattdessen sollten die Fallleitungen im Gebäude unter der Kellerdecke abgefangen und dort als Sammelleitung bis zur Kelleraußenwand oder alternativ innerhalb eines Rohrkanals im Kellerfußboden geführt werden. Somit ist jederzeit eine einfache Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.
Berücksichtigt man den zusätzlichen Aufwand für erstmalige und wiederkehrende Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen, die dem vorbeugenden Boden- und Gewässerschutz dienen sollen, ist es sinnvoll, auf Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte zu verzichten, wenn das Gebäude unterkellert ist und die Verlegung einer Sammelleitung unter den baulichen Gegebenheiten technisch einwandfrei durchgeführt werden kann.
Diese Installationsweise ist auch bei einer erforderlichen Kanalsanierung möglich. Neben den üblichen Sanierungsverfahren, beispielsweise mittels Inliner, besteht oftmals bei unterkellerten Gebäuden die Möglichkeit, die alten Grundleitungen aufzugeben und durch Neuinstallation von Sammelleitungen zu ersetzen. Diese Art der Kanalsanierung bei privaten Grundleitungen wird mittlerweile von vielen städtischen Entwässerungsbetrieben empfohlen. Und der Bedarf für die Inspektion und Sanierung der Kanäle ist enorm: Bei privaten Grundleitungen geht man von einer Schadensquote von 40 bis 80 % aus.
Entwässerungsnormen
Die europäische Normenreihe DIN EN 12 056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Teil 1 bis 5 wurde Anfang 2001 veröffentlicht [2]. Im März 2002 folgte die deutsche Restnorm DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke: Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12 056 . DIN EN 12 056 ist eine Grundsatznorm, in welcher sich alle europäischen Länder mit ihren Anforderungen wieder finden sollen. Ergebnis ist eine Norm mit generellen Regelungen für die Planung und Ausführung. Fehlende detaillierte Angaben regelt in Deutschland DIN 1986-100. Zu beachten ist: DIN EN 12 056 und DIN 1986-100 gelten für Abwasseranlagen innerhalb von Gebäuden bis zur Gebäudeperipherie, DIN 1986-100 zusätzlich bis zur Grundstücksgrenze.
Regelungen für die Prüfung von Grundleitungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, ihre Funktion und Dichtheit (erstmalige und wiederkehrende Dichtheitsprüfungen) sind bundeseinheitlich in DIN 1986-30 Instandhaltung [3] enthalten. Die Prüfung von Grundleitungen ist nach dieser Norm durchzuführen, sofern landesrechtlich keine anderen Regelungen festgelegt sind. Die verschiedenen Prüfverfahren bei Abwasserleitungen und -kanälen sind in der DIN EN 1610 [4] beschrieben.
Bei der Planung beachten
Bei der Planung der Sammelleitung muss zunächst die Rohrführung unter Berücksichtigung des möglichen Gefälles unter Beachtung der frei begehbaren Höhe sowie Türen, Fenstern und anderen Öffnungen festgelegt und entsprechend DIN EN 12 056 und DIN 1986-100 bemessen werden. Nach DIN 1986-100, Abschnitt 8.3.4, sind Sammelleitungen innerhalb des Gebäudes für einen Füllungsgrad von h/di = 0,5 unter Berücksichtigung eines Mindestgefälles von J = 0,5 cm/m und einer Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5 m/s zu bemessen.
Mit Anbieten von spülmengenreduzierten Klosettanlagen von weniger als 6 l Spülvolumen ergibt sich die Notwendigkeit von kleineren WC-Leitungen als DN 100 sowohl für die Anschluss-, Fall- als auch für die nachfolgenden Sammelleitungen. Nach Versuchen an der FH Münster sind die Nennweiten DN 80 mit 75 mm Innendurchmesser und DN 90 mit 79 mm Innendurchmesser für Wasser sparende Klosettanlagen geeignet. Mit beiden Nennweiten lassen sich 4 - 6 l-Klosetts problemlos entwässern und sind gemäß DIN 1986-100 erlaubt. Weiterer Vorteil: Die neue Nennweite benötigt einen geringeren Platzbedarf und geringere Material- und Lohnkosten sind weitere Gründe, die für den Einsatz von Entwässerungsleitungen DN 80 sowohl bei Neubaumaßnahmen als auch bei der Altbausanierungen sprechen.
Bei Sammelleitungen sind nach DIN 1986-100, Abschnitt 7.5.1, mindestens alle 20 m Reinigungsöffnungen vorzusehen. In rückstaugefährdeten Bereichen ist zum Beispiel der Einbau von Rückstauverschlüssen oder das Absichern von Rohrverbindungen gegen Druckbelastungen erforderlich. Eventuell erforderliche Schall- und Brandschutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden. Die Positionierung und Größe der Durchbrüche oder Kernbohrungen ist gegebenenfalls mit dem Statiker abzustimmen. Auf eine ausreichende Befestigung der Sammelleitungen ist zu achten. Werden Abwasserleitungen durch Kelleraußenwände geführt, sind entsprechende Abdichtungsmaßnahmen durchzuführen.
Ist das Entfernen der alten Grundleitungen nicht möglich, sind die nicht mehr genutzten Entwässerungsleitungen nach DIN 1986-100, Abschnitt 5.5, so zu sichern, dass Gefahren durch unzumutbare Belästigungen (zum Beispiel Geruchsbelästigungen durch Kanalgase) nicht entstehen können. Hierzu dürfen nur zugelassene Formstücke, Verbinder und Dichtmittel eingesetzt werden.
Fazit
Keine erstmaligen und wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen sowie die einfache Inspizierbarkeit und Sanierungsmöglichkeit sind stichhaltige Argumente für die Verlegung von Sammelleitungen statt Grundleitungen bei unterkellerten Gebäuden. Aufgrund der Tatsache, dass Grundleitungen sehr häufig mit hohem Koordinierungsaufwand von Bauunternehmen ausgeführt werden, liegt hier ein beträchtliches Auftragspotenzial für die SHK-Branche vor. Gleiches gilt für die Sanierung von privaten Grundleitungen.
Literatur
[1] DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12 056. Berlin: Beuth Verlag, März 2002
[2] DIN EN 12 056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Teil 1: Allgemeine und Ausführungsanforderungen. Teil 2: Schmutzwasseranlagen, Planung und Berechnung. Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung. Teil 4: Abwasserhebeanlagen; Planung und Bemessung. Teil 5: Installation und Prüfung, Anleitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch. Berlin: Beuth Verlag, alle Januar 2001
[3] DIN 1986-30 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 30: Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag, Februar 2003
[4] DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen. Berlin: Beuth Verlag, Oktober 1997
Bernd Ishorst
ist Geschäftsführer des IZEG, Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss, E-Mail: info@izeg.de, https://www.izeg.de/