Wer eine vor 2004 installierte Klimaanlage mit mehr als 12 kW Kälteleistung betreibt, muss hierfür zwingend eine energetische Inspektion nachweisen können. Für sämtliche bestehenden Anlagen gilt die in § 12 EnEV geregelte Betreiberpflicht, alle zehn Jahre eine solche Inspektion durchführen zu lassen. Entsprechende Kenntnisse vermittelt der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) in seiner Seminarreihe zu § 12 EnEV: 12./13.02.2014 in Hamburg, 19./20.03.2014 in Köln, 02./03.04.2014 in München, 11./12.06.2014 in Berlin, 24./25.09.2014 in Frankfurt und 12./13.11.2014 in Stuttgart. Die Seminarinhalte richten sich an den in § 12 EnEV genannten Personenkreis. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder TGA mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen. https://www.btga.de/