Im Jahr 2022 sind nach Berechnungen des Umweltbundesamts (UBA) Treibhausgase mit einem CO2-Äquivalent (CO2e) von 746 Mio. t nach den Berechnungsregeln des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) freigesetzt worden. Das waren gut 15 Mio. tCO2e bzw. 1,9 % weniger als im Jahr 2021. Die Summe der Zielwerte des KSG wurde damit eingehalten. Bei Gebäuden kam es 2022 zu einer Emissionsminderung von knapp 6 Mio. tCO2e (− 5,3 %) auf rund 111,7 Mio. tCO2e. Trotz dieser Minderung hat der Gebäudesektor die erlaubte Jahresemissionsmenge, die gemäß KSG bei 107,4 Mio. tCO2e liegt, überschritten: Die erreichte Minderung lag zwar leicht über dem jährlichen Minderungsziel, die Verfehlungen der Vorjahre konnten aber nur in geringem Umfang ausgeglichen werden. www.umweltbundesamt.de
Dekarbonisierung
KSG-Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor
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