Wärmebrücken spielen bei der energetischen Sanierung der Gebäudehülle wegen des teils erheblichen Einflusses auf den Wärmeverlust und im Hinblick auf mögliche Schäden durch Schimmelbildung eine wichtige Rolle. Im Rahmen der EnEV ist es möglich, einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen, um mit einem verringerten Wärmebrückenzuschlag zu rechnen. Die EnEV verweist auf DIN 4108 Beiblatt 2 (2006). Im Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz wird auf das im Juni 2019 neue erschienene Beiblatt verwiesen. Der Gleichwertigkeitsnachweis kann bildlich oder rechnerisch erfolgen. Mit der Software Hott-Therm von Hottgenroth kann man den Gleichwertigkeitsnachweis über einen bildlichen Gleichwertigkeitsnachweis mit Übereinstimmung des konstruktiven Grundprinzips, der beschriebenen Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften (Material, Wärmeleitfähigkeit) nach DIN 4108 Beiblatt 2 2019-06 führen. Hott-Therm (Produktvideo www.bit.ly/tga1185) beinhaltet alle 399 Planungsbeispiele von Anschlussdetails aus dem neuen Beiblatt der Kategorien A und B für die Bauweisen monolithisch, außengedämmt, zweischalig und mit Holzrahmen.
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