Das „überragende öffentliche Interesse“ im EEG gilt inzwischen auch für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Die Zahl der installierten Kleinst-Photovoltaik-Anlagen ist bereits steil gestiegen, der gesetzliche Rahmen aber noch nicht vollständig angepasst oder noch nicht in Kraft getreten. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) informiert deshalb mit einem Steckersolar-Änderungsmonitor konkret und aktuell darüber, was bereits in der Praxis nutzbar ist und was noch nicht. www.dgs.de