Arbeitnehmer haben gemäß Arbeitsstättenverordnung § 5 einen Anspruch auf ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft am Arbeitsplatz. Neben Pilzen, Bakterien und Protozoen zählen prinzipiell auch Viren zu den Krankheitserregern des Menschen. Viren werden in der Hygiene- richtlinie VDI 6022 jedoch nur indirekt erwähnt.
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