Immer wieder versuchen Auftraggeber die Degression der Honorartabellen nach HOAI durch die gemeinsame Abrechnung getrennter Anlagen zum Nachteil der Planer auszunutzen. Das Oberlandesgericht München — Zivilsenate in Augsburg — hat am 15. September 2004 zu einer honorarrechtlich bedeutenden und insbesondere für Planer der Technischen Aus-rüstung wichtigen Frage Stellung genommen.
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