Energieberatung bedeutet in einem ersten kostengünstigen Schritt eine Grobanalyse aus Verbrauchswerten und einen Vergleich mit Kennwerten vorzunehmen. Im zweiten Schritt, einer Feinanalyse, muss bei Wohngebäuden grundsätzlich die Ermittlung der Raumheizlasten stehen, die ohnehin bei den nachfolgenden Planungs- und Ausführungsschritten rechtlich verankert ist. Werden die Gebäudedaten für eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12 831 erfasst, ergeben sich Synergien bis in
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