Regelmäßig werden planende und beratende Architekten und Ingenieure von ihrem Auftraggeber mit Fragen allgemeiner Rechtsberatung oder über das Verwaltungsverfahren (Genehmigungsverfahren) bis hin zu Fragen des Steuerrechts konfrontiert. Doch selbst wenn sie diese Rechtsfragen aus eigenem Wissen beantworten können, sind sie möglicherweise aus berufsrechtlichen Gründen dazu nicht befugt und gehen zusätzlich ein Haftungsrisiko ein.
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