Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene novellierte Trinkwasserverordnung zwingt viele Betreiber zur Sanierung ihrer Trinkwassererwärmungsanlage. Insbesondere Wasser, das für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, unterliegt der jährlichen Überwachung durch die Gesundheitsämter. Diese Untersuchungspflicht gilt aber nicht nur für Schwimmbäder, Schulen, Sporthallen und Krankenhäuser, sondern auch für Hotels, Industrien, Altenheime, Großwohnanlagen u. ä. In der Vergangenheit scheiterte der “gute Wille“ zur Sanierung einer Trinkwassererwärmungsanlage jedoch häufig an den Kosten für die Sanierung.
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