Sowohl im öffentlich-gewerblichen Baubereich als auch im privaten Wohnungsbau findet barriere- freie Planung oft in einer ungeliebten Randzone aller Planungsabläufe statt. Kennzeichnend dafür ist, dass Entwurfsplanungen sich regelmäßig am stärksten durch die Nachrüstung der Barrierefreiheit von der realen Umsetzung unterscheiden.
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