Harte Zeiten für die Betreiber alter Heizkessel wäre falsch ausgedrückt: Zwar limitiert die EnEV den Betrieb für Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 400 kW und einem Alter von mehr als 24 Jahren auch in öffentlichen Liegenschaften bis zum Jahr 2006, doch sind solche Austauschmaßnahmen durchaus wirtschaftlich darzustellen. Doch angesichts leerer Kassen mangelt es an Investitionsspielraum. Dass es dennoch geht, zeigt der niedersächsische Landkreis Lüchow-Dannenberg. Er lässt sich die Investitionen von einem Dienstleister im Energiespar-Contracting abnehmen.
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