Gemäß DIN 18 379 “sind Bauteile von raumlufttechnischen Anlagen so aufeinander abzustimmen, dass […] ein sparsamer und wirtschaftlicher Betrieb möglich ist […]“. Die EU-Gebäuderichtlinie fordert Energieausweise und im Bereich Klimatechnik die Inspektion einschließlich Ratschlägen zur Verbesserung der Energieeffizienz. So kann der Betreiber künftig Neuanlagen bewerten und das Sanierungspotenzial von Bestandsanlagen abschätzen. Eine hinreichend genaue Bewertung gewährleistet nur die Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC: life cycle costs). Sie wird zum unabdingbaren Planungsinstrument.
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