Firmeninhaber, Geschäftsführer, Selbstständige, Ich-AGler, GbR-Mitglieder, Freiberufler und Gesellschafter müssen grundsätzlich auch für “Rundfunkempfangsgeräte“ in privat zugelassenen Kraftfahrzeugen Rundfunkgebühren entrichten. Aber auch wer als Angestellter sein eigenes Auto für Dienstfahrten verwendet, ist gesondert gebührenpflichtig.
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