Barrierefreie Gebäude oder Gebäudeteile werden seit den 90er Jahren nach DIN 18 024 Teil 1 und 2, sofern es sich um öffentlich zugängliche Objekte oder Arbeitsstätten handelt und nach DIN 18 025 Teil 1 und 2, wenn es sich um Wohnungsbauten handelt, geplant und errichtet. DIN 18 030 soll mit einer Zusammenfassung der beiden Normen, der Einführung des 2-Sinne-Prinzips und der Sicherstellung der Rettungsmöglichkeiten Behinderter eigentlich ein gesamtgültiges Regelwerk schaffen. Der im Januar 2006 vorgestellte Normenentwurf droht nun aber an den Einsprüchen zu scheitern.
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