Für Gebäudenutzer ist und bleibt die Raumlufttemperatur die entscheidende Gewährleistungsgröße. Für den Winterfall werden diese Anforderungen auch nicht aufgeweicht. Festgeschriebene Raumlufttemperaturen für den Sommerfall werden dagegen regelmäßig in Frage gestellt und missachtet. Verschiedene richterliche Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit stärken aber die Rechte der leidtragenden Nutzer.
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