Seit Juli 1998 gilt die VDI-Richtlinie 6022 “Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen“, auch Hygienerichtlinie genannt. Sie definiert Hygiene-Ziele für RLT-Anlagen in mechanisch belüfteten Büros und Verwaltungsgebäuden sowie vergleichbaren Aufenthaltsräumen. Im November 2002 wurde der Geltungsbereich auch auf Gewerbe- und Produktionsbereiche ausgedehnt. Über eine jetzt explizit genannte Zuständigkeit im seit Februar 2005 vorliegenden Gründruck für die Wohnungslüftung wird zurzeit in der Branche heftig gestritten. Über die Hygienerichtlinie sprach Wolfgang Schmid für den TGA Fachplaner mit Dr. Achim Keune, Obmann der VDI 6022.
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