Die EU-Richtlinie “Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ schreibt für den Neubau größerer Gebäude die Prüfung des Einsatzes alternativer Heizsysteme vor. Noch nicht festgelegt ist, ob in Deutschland die Prüfung über individuelle Einzelgutachten oder ein “zentrales“ Gutachten erfolgt. Dieses könnte verschiedene Heizsysteme im Verhältnis zu einer Referenzvariante bewerten.
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