Planung, Einbau und Betrieb von Sprachalarmanlagen (SAA) müssen zwingend bestimmten Qualitätsstandards entsprechen, die durch eine Reihe von Normen definiert sind. Doch sind in der letzten Zeit Produkte mit Zertifikaten aufgetaucht, die – auch wegen der Ausstellung durch sehr bekannte Prüfstellen – nur von Insidern als Nicht-EG-Konformitätszertifikat erkannt werden können. Solche Zertifikate können dazu führen, dass eine Anlage nicht vertragsgemäß errichtet wird und damit auch nicht abnahmefähig ist. Insbesondere über die Gleichwertigkeitsprüfung von (Alternativ-)Angeboten, kann der Planer schnell in die Mithaftung geraten. Darum hat die TGA-Redaktion bei einem der Marktführer für Sprachalarmanlagen nachgefragt, wie der Stand der Normung und der Zertifizierung ist und wie man gültige Zertifikate überhaupt erkennen und sich so vor Problemen schützen kann.