1 Die EEG-Umlage steigt für das Jahr 2017 auf 6,88 Ct/kWh (aktuell: 6,354 Ct/kWh). Der Anstieg erklärt sich aus dem Zubau neuer über das EEG vergüteter Anlagen, der hohen Stromproduktion von EEG-Anlagen aufgrund günstiger Witterungsverhältnisse und dem gesunkenen Börsenstrompreis. Die EEG-Umlage wird jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. Sie gleicht die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und dem Vergütungsanspruch der EEG-Anlagenbetreiber aus. Durch das hohe Stromangebot der EEG-Anlagen sinken jedoch auch der Börsenstrompreis und damit die Strombeschaffungskosten für die Stromhändler. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Zwischen 2014 und 2016 sind die Strombeschaffungskosten von 9,75 auf 8,66 Ct/kWh gefallen. Auch für 2017 ist zu erwarten, dass die Börsenstrompreise weiter fallen. Die Beschaffungskosten für Strom dürften 2017 auf etwa gleichem Niveau wie 2016 liegen.“ Trotzdem droht der Effekt zu versickern. Die Bundesnetzagentur empfiehlt den Stromkunden deshalb, die wettbewerblichen Möglichkeiten des deutschen Strommarkts zu nutzen. Erst Wettbewerbsdruck sorge dafür, dass die Verbraucher von sinkenden Großhandelspreisen profitieren können. www.duh.de www.bundesnetzagentur.de