Abb. 1 Wärmepumpen, für die über das Marktanreizprogramm „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ ein Investitionskostenzuschuss beantragt werden soll, müssen seit dem 1. Januar 2012 (Antragseingang beim BAFA) neben der berechneten Jahresarbeitszahl einen Mindest-COP-Wert gemäß dem europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ und aktueller Prüfnorm EN 14511 einhalten und dies mit einem Prüfzertifikat nachweisen. Dies soll gewährleisten, dass nur energieeffiziente Wärmepumpen gefördert werden. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen liegt der Mindest-COP-Wert bei 3,1 im Betriebspunkt A2/W35. Dazu hat das BAFA die Liste „Wärmepumpen mit Prüfzertifikat des COP-Wertes – Voraussetzung für die Förderfähigkeit“ veröffentlicht. Eine exemplarische Auswertung für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 40 kW Nennwärmeleistung zeigt, dass am Markt über den gesamten Leistungsbereich Wärmepumpen verfügbar sind, die einen erheblich besseren COP als den Euroblume-Wert erreichen. Da „energieeffizient“ immer eine Relation zu dem bestmöglichen Wert ist, ist der aktuelle Mindest-COP-Wert des europäischen Umweltzeichens „Euroblume“ für den deutschen Wärmepumpenmarkt kein Effizienztreiber; der Top-Runner-Ansatz wird verfehlt. JV
Mai 2012