Der Biogasrat, ein Verband führender Unternehmen der Biogaswirtschaft, tritt für eine schnellstmögliche Erweiterung des Marktes für Biomethan und vor allem für die Öffnung des Wärmemarktes für Biomethan ein. Damit könne nicht nur das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, 6 Mrd. m3 Biomethan bis zum Jahr 2020 und 10 Mrd. m3 bis zum Jahr 2030 in das Erdgasnetz einzuspeisen, sondern auch ein Zusammenbruch des Einspeisemarkts für Biomethan verhindert werden. Ohne die schnelle Unterstützung der Politik drohe dieser gerade erblühende Wirtschaftszweig jedoch im Keim erstickt zu werden. Diese Schlussfolgerungen zieht der Biogasrat aus der intensiven Diskussion mit rund 180 Experten und Vertretern der Politik zum Thema „Biogas im Wärmemarkt“ anlässlich seines Fachkongresses, der am 5. Mai in Berlin stattfand.
Politik soll Märkte definieren und dem Wettbewerb überlassen
Der Biogasrat tritt für eine Stimulierung der Biomethan-Nachfrage ein. Die Politik soll unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit Märkte definieren, in denen Biomethan eine wichtige Rolle spielen soll. Innerhalb dieser Märkte soll der Wettbewerb die Preisbildung bestimmen und zugleich für möglichst viel Effizienz in der gesamten Produktionskette sorgen. Ähnlich wie im Kraftstoffmarkt, wo über eine Beimischungsquote die Marktöffnung für Biokraftstoffe erzwungen wurde und zugleich ein heftiger Wettbewerb unter den Anbietern ausgelöst wurde, soll auch im Wärmemarkt eine Biomethankomponente im Erdgas zur Senkung des CO2-Ausstoßes beitragen. Biomethan könnte sich damit das notwendige Marktvolumen sichern.
Biogasrat fordert Drei-Wege-Strategie
Damit setzt sich der Biogasrat vom Fachverband Biogas ab, der über ein Biogaseinspeisegesetz mit auf 20 Jahre garantierter Mindestvergütung ein neues bodenloses Subventionsfass aufmachen will“, erklärt der Geschäftsführer des Biogasrats Reinhard Schultz. Der Biogasrat will sicherstellen, dass auf Dauer höherwertigen Anwendungen mit bester Effizienz genügend Biomethan zur Verfügung steht, beispielsweise für KWK-Anlagen. Solange die aber nicht im wünschenswerten Umfang zur Verfügung stehen, soll Biomethan übergangsweise auch in Brennwertheizkesseln für Heizzwecke genutzt werden. „Anders als bei fossilen Energien kann man Biogas nicht für künftige Generationen aufbewahren. Wer heute die Ernte von Energiepflanzen oder die Vergärung von Reststoffen verpasst, kann das nicht in den kommenden Jahren nachholen“, mahn der Vorsitzende des Biogasrates Kunibert Ruhe. Deswegen fordert der Biogasrat eine Drei-Wege-Strategie zur Ausschöpfung und Nutzung des deutschen Potenzials an Biomasse:
- Belastbare Programme zur besseren Energieeffizienz in Bestandsgebäuden (2 % des Bestands pro Jahr energetisch sanieren durch gesetzlich Vorgaben; Altersklassen der Gebäude, Energieverbrauch/m2 als Maßstab), d.h. ein 30-Jahresprogramm; Definition der Rolle erneuerbarer Rohstoffe bei der energetischen Gebäudesanierung.
- Bessere Rahmenbedingungen für den Zubau von KWK-Anlagen in Fern- und Nahwärmesystemen, ggf. auch als Mini-KWK; Aufrechterhaltung des 25-%-Ziels bis 2020 und zugleich die Öffnung des EEG für die Verstromung von Biomethan in KWK-Anlagen bis zu 10 MW installierter Leistung.
- Übergangsstrategie zur sofortigen CO2-Absenkung im Gebäudebestand durch Einführung einer Bioerdgas-Beimischungsquote und Anerkennung der Biomethan-Beimischung als CO2-minderne Maßnahme in einer schnell zu verabschiedenden Novelle des EEWärmeG.
Mehrere Ziele und Entwicklungen in Einklang bringen
Die Strategie des Biogasrats berücksichtigt, dass gewünschte Entwicklungen nicht zeitgleich erfolgen können. Denn der riesige Aufwand für die energetische Gebäudesanierung lässt sich nur über mindestens drei Jahrzehnte abarbeiten. Und die notwendige Verbreitung der KWK-Technologie erfolgt auch bei verbesserter Förderung nur Schritt für Schritt und wird den Wärmemarkt nie vollständig abdecken. Deswegen müsse Biomethan als klimaschonender Platzhalter verstärkt in den Wärmemarkt gebracht werden, über eine Beimischungsquote zum Erdgas und über die übergangsweise Anerkennung als CO 2 -mindernde Maßnahme im Gebäudebestand unter der Bedingung, dass mindestens Brennwerttechnik in den Heizungsanlagen eingesetzt wird. In dem Umfang, wie die Energieeffizienz steigt und / oder verstärkt KWK eingesetzt wird, könne sich Erdgas und Bioerdgas ohne Folgen aus dem Wärmemarkt wieder verdrängen lassen. Entweder steigt dann der spezifische Anteil von Biomethan im verbleibenden klassischen Wärmemarkt oder aber das bereitgestellte Biomethan werde auf andere Weise hochwertig eingesetzt, beispielsweise als Kraftstoff oder in der Industrie.
Fadenriss in der Biogasbranche droht
Wichtig ist für den Biogasrat, dass sie Biomethan-Produktion und die Einspeisung so schnell wie möglich ansteigen. Nur ein großes Marktvolumen könne Abnahme finden und das Nachdenken über sinnvolle Einsatzfelder in Gegenwart und Zukunft anregen. Werde der vorgeschlagenen Strategie gefolgt, können bis 2020 zwischen 700 und 1000 Biomethan-Einspeiseanlagen in Betrieb gehen. Geschieht dies nicht, werde es noch in diesem Jahr zum Fadenriss in der Biogasbranche kommen.
Nach Auffassung des Biogasrats muss das Erdgasnetz zu einem diskriminierungsfreien Marktplatz für Biomethan entwickelt werden. Hierzu reiche eine Novelle der Gasnetzzugangsverordnung, die vor allem folgende Punkte berücksichtigt, aus:
- Die zur Einspeisung notwendigen Kosten müssen über alle Marktgebiete gewälzt werden.
- Die Reaktionszeiten auf Einspeisebegehren müssen deutlich verkürzt werden.
- Für alle relevanten Netzdaten muss ein Höchstmaß an Transparenz hergestellt werden.
- Als schnellwirksames Mittel zur Marktbelebung ist die Erhöhung und Verstetigung der eingesparten Netzentgelte auf etwa 1,5 Ct notwendig.
Auch das Genehmigungsrecht bedarf aus Sicht des Biogasrats der kritischen Überprüfung. Das gelte insbesondere für die überholten Vorschriften im Hinblick auf die Errichtung von Einspeiseanlagen im Außenbereich. ToR
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