Die Vereinigung führender Unternehmen der Biogasbranche Biogasrat hat ein Positionspapier beschlossen, um „ein Kollabieren des Biogasmarktes zu verhindern“. Eine Kernforderung der Vereinigung an die Politik ist, sehr schnell den Wärmemarkt auch im Wohnungsbestand für Biogas zu öffnen, indem die Beimischung vom Biomethan zu Erdgas in einer vorgegebenen Quote als Beitrag zur CO2-Minderung anerkannt wird. Dazu sei kurzfristig die Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erforderlich. Allerdings soll auch sichergestellt werden, dass Kraft-Wärme-Kopplung Vorrang hat und der Einsatz von Biogas in größeren KWK-Anlagen attraktiv(er) wird.
Biogas-Ziele ohne Änderungen nicht zu erreichen
Der Biogasrat warnt, dass ohne diese Änderungen die Biogas-Ziele unerreichbar seien. Das in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) definierte Ziel, bis zum Jahr 2020 eine Einspeisung von 6 Mrd. m3 Biomethan ins Erdgasnetz einzuspeisen (§ 41a GasNZV), wäre nicht annähernd zu realisieren. Zudem würde der gut gestartete Biogasmarkt kollabieren, Neuinvestitionen würden zurückgestellt oder unterbleiben, der Zusammenbruch von Unternehmen wäre wahrscheinlich.
Biogaseinspeisegesetz wird abgelehnt
Der Biogasrat fordert außerdem, den Markt für Bioerdgas zu öffnen und sicherzustellen, dass Einspeiseanlagen schnell an das Erdgasnetz angeschlossen werden. Abgelehnt wird allerdings ein Biogaseinspeisegesetz, das „jenseits des Marktgeschehens, den Erzeugern einen politisch definierten Preis garantiert, für den dann der Netzbetreiber das Biogas weiterverkaufen kann“. Dies sei mit dem Prinzip der Trennung von Netzbetrieb und Erzeugung bzw. Handel mit leitungsgebundenen Energien (Unbundling), unvereinbar. Der freie Biomethanhandel wäre chancenlos, warnt die Vereinigung. Zudem würde der Garantiepreis jede Anstrengung für mehr Effizienz überflüssig machen. ToR
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