Die Bundesregierung hält den Einsatz von hoch effizienten Wärmepumpensystemen aus energiewirtschaftlicher Sicht für sinnvoll. Trotz der zunehmenden Zahl dieser Systeme sei kurz- und mittelfristig ein zusätzlicher Bedarf an Kraftwerkskapazitäten eher unwahrscheinlich, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/13354) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Bundesregierung soll Wärmepumpe bewerten). Nach der für das BMU erarbeiteten EE-Leitstudie 2008 steigt der Strombedarf für elektrische Wärmepumpen auf ca. 3 TWh/a in 2020 bzw. etwa 7 TWh/a in 2050.
Wärmepumpenstrom: Markt ohne Wettbewerb
Es gebe aber so gut wie keinen Wettbewerb, sodass Bezieher von „Wärmepumpenstrom“ kaum die Möglichkeit hätten, den Stromlieferanten zu wechseln. Somit könnten sich die Kunden auch nicht den Preiserhöhungen der örtlichen Lieferanten entziehen, schreibt die Bundesregierung. Auch die gesetzlichen Vorgaben des §40 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - nach denen bis Ende Dezember 2010 lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife anzubieten sind - stellen laut Bundesregierung keine Verpflichtung der Lieferanten zur Einführung von Tarifen für „Wärmepumpenstrom“ dar.
Kennzahlen obliegen den Normungsorganisationen
Mit ihrer Kleinen Anfrage wollte die FDP-Fraktion auch erfahren, ob es die Bundesregierung für erforderlich hält, auf eine Vereinheitlichung der in der Praxis uneinheitlich und nicht exakt verwendeten Kennzahlen von Wärmepumpen und Wärmepumpensystemen hinzuwirken, damit folgenschwere Fehler bei der energetischen Beurteilung von Wärmepumpensystemen künftig ausgeschlossen werden können. Dies wird wohl nicht geschehen. In der Antwort heißt es: „Die Bundesregierung bezieht sich in ihren Förderrichtlinien und Regelungen auf etablierte technische Regeln und Normen. Die Weiterentwicklung von Regeln der Technik obliegt den zuständigen nationalen bzw. internationalen Normungsorganisationen und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung.“ ToR
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