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Sanierungsförderung

Steuerbonus im Vermittlungsausschuss

Aktualisierung:
Der Vermittlungsausschuss hat sich ohne Einigungsvorschlag vertagt. Bericht von TGA Fachplaner

Mit Spannung blickt die Branche heute Abend nach Berlin. Am 8. November 2011 wird ab 18.30 Uhr im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag ( Geschäftsordnung ) ein Kompromiss für das vom Bundesrat abgelehnte „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ gesucht. Zuvor hatten die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag 110 Tage lang versucht, das Problem auszusitzen und damit den Sanierungsmarkt lahmgelegt (Bericht von TGA Fachplaner). Schließlich war jedoch der öffentliche Druck so groß geworden, dass das Bundeskabinett am 26. Oktober 2011 bekanntgab, den Vermittlungsausschuss einzuberufen.

Sanierungsstau durch Hängepartie


Das Ringen im Koalitionsausschuss am 6. November 2011 und die anschließende Diskussion der Beschlüsse haben bereits gezeigt, dass Steuererleichterungen, an denen sich die Länder und Kommunen finanziell beteiligen sollen, dort unabhängig vom Parteibuch kaum auf Begeisterung stoßen (vgl.: Focus: Widerstand im Bundesrat: Ein solches Geschacher tragen wir nicht mit ). Eher ungünstig wird auch der Umstand bewertet, dass die positiven Effekte praktisch sofort in den Kommunen wirksam (Arbeitsplätze, Mehrwertsteuer) werden und die Ausfälle erst in den folgenden zehn Jahren auftreten.

Doch ein langes Taktieren würde den Sanierungsmarkt noch weiter belasten. NABU -Präsident Olaf Tschimpke: „Wir erwarten von Bund und Ländern eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss. Die monatelange Hängepartie hat zu einer massiven Verunsicherung der Hauseigentümer geführt, die nicht in Gebäudesanierungen investieren, solange sie nicht wissen, womit sie rechnen können. Statt die sowieso schon geringe Sanierungsrate von 1 auf 2 % zu steigern, hat der Streit zwischen Bund und Ländern einen Sanierungsstau ausgelöst.“

Steuerrabatt zukunftsorientiert gestalten


Gleichzeitig dringt der NABU auf eine Einigung, die hohe Energieeffizienzstandards belohnt. Tschimpke: „Je höher der Energiestandard eines Hauses, desto höher sollte der Steuerrabatt ausfallen. Dies gilt insbesondere, wenn neben Vollsanierungen auch Einzelmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden können. Denn eine Fassade wird beispielsweise nur alle 25 bis 40 Jahre saniert. Verpasst der Hauseigentümer eine Sanierung mit hohen Einspareffekten, ist das Gebäude für den Klimaschutz auf lange Sicht verloren.“ Zugleich dringt der NABU darauf, die Steuerrabatte gerechter zu gestalten. Dafür solle der Rabatt nicht wie geplant nach dem zu versteuernde Einkommen, sondern anhand der tatsächlichen Steuerlast bemessen werden. So würden hohe Einkommen nicht über Gebühr bevorteilt und Mitnahmeeffekte reduziert.

Ein Scheitern wäre ein katastrophales Signal


Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz ( DENEFF ) fordert von Bund und Ländern eine rasche Einigung. Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung sei die entscheidende Chance, die Energiewende ohne negative Konsequenzen für Wirtschaft und Verbraucher zu schaffen und gleichzeitig mehr reales Wirtschaftswachstum sowie deutliche CO 2 -Minderungen zu erzielen. Die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor müsse Teil aller echten Klimaschutzanstrengungen sein.

Christoph von Speßhardt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DENEFF: „Der Steueranreiz für energetische Gebäudesanierung als nachhaltiges Klima- und Konjunkturprogramm muss kommen. Die Finanzminister von Bund und Ländern haben mit der Steuerförderung den Hebel in der Hand, echtes Wachstum zu fördern. Scheitern die Verhandlungen, wäre dies ein katastrophales Signal an die Märkte, die bereits jetzt zu stagnieren drohen. Energieeinsparmaßnahmen zahlen sich für alle Beteiligten schnell aus.“