Vor dem Betreten gründlich Lüften
Lagerräume für Holzpellets sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten wie Reinigung oder bei Störungen nicht zum Betreten gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets kann es vor allem in selbstgebauten Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr besteht, kann sie jedoch nie ausgeschlossen werden. In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 t ist das Risiko aber mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen, die vom TÜV Rheinland gemeinsam mit dem DEPV entwickelt wurden: Auf jeden Fall muss vor dem Betreten der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet werden.
Belüftete Deckel einsetzen
Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird zum Einsatz belüfteter Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich des Hauses geraten. Sie ermöglichen einen natürlichen Luftaustausch, der sowohl Geruchsbelästigung als auch Gaskonzentrationen unterbindet. Die belüfteten Deckel werden – außer von Heizungsherstellern – auch vom Deutschen Pelletinstitut ( DEPI ) vertrieben. Die Sicherheitsratschläge für Pelletlagerräume (bis 10 t) basieren auf den Ergebnissen eines umfassenden Forschungsprojektes des DEPV, das im Verbund mit der Georg-August-Universität Göttingen bearbeitet wird. Das Projekt wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert und über die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) betreut. Im Laufe dieses Jahres wird ergänzend dazu eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) erstellt, in der weitergehende Vorschriften für größere Pelletlager (> 10 t) beschrieben werden (Bericht von TGA Fachplaner).
Tipps für Planung, Anschaffung und Betrieb
Wichtige Tipps für Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers sind in der Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ nachzulesen. Sie kann beim DEPV kostenlos heruntergeladen werden. Das Informationsblatt des DEPV „Belüftete Deckel für Brennstofflagerraum Holzpellets“ steht hier ebenfalls als PDF-Dokument zum Download bereit: www.depv.de/downloads/publikationen/ . Der Infoflyer „Pellets sicher lagern“ inklusive Aufkleber mit Sicherheitshinweisen für den Pellet-Lagerraum kann kostenlos über das Kontaktformular beim DEPV bestellt werden.
Sicherheitsratschläge
Folgende Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen mit Lagermengen bis 10 t wurden von DEPV und TÜV Rheinland erarbeitet:
- Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm2 freie Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
- Vor Betreten des Lagerraumes die Pelletheizung und Fördereinrichtung abschalten sowie die Zugangstür eine Viertelstunde vorher öffnen.
- Füll- und Absaugstutzen elektrisch erden mit mindestens 4 mm2 Kupferader an der Hauspotenzialschiene.
- Beim Säubern des Lagerraumes vom Pelletstaub Staubmaske tragen.
- Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel regelmäßig vom Pelletstaub befreien.
- Füllstandskontrolle über eine fest verschlossene Sichtscheibe (Bullauge) durchführen. ■