Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BERLIN

Länder mit EnEG-Entwurf unzufrieden

Ganze fünf Seiten umfasst der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) ( Download ), den das Bundeskabinett am 6. Februar 2013 zusammen mit dem Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und dann zur Stellungnahme an den Bundesrat weitergegeben hat. Das EnEG legt u.a. fest, in welchem Umfang die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen (wie die EnEV) zur Umsetzung des EnEG erlassen kann.

Bereits acht Seiten (inklusive Erläuterungen, Download ) umfassen die Änderungswünsche des Bundesrats an den EnEG-Änderungsvorschlägen der Bundesregierung. Teilweise geht es um Kleinigkeiten, teilweise werden grobe Fehler und unzulängliche Termine korrigiert. Alles halb so wild. Schwieriger wird es im EnEG und später in der EnEV an den Stellen, wo es um die Kompetenzen der Länder geht. Auch das ist sicherlich alles lösbar, wenngleich sich die Frage aufdrängt, welche Qualität die lange verspäteten EnEG- und EnEV-Entwürfe eigentlich haben.

Spannender wird es bei den allgemeinen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf (7a bis 7d), denn hier zeigt sich der Bundesrat enttäuscht bis beleidigt:

  • Aus 7a: „Er [der Bundesrat] ist jedoch der Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die durch den Energieverbrauch im Gebäudebereich aufgeworfen werden, gibt. Allein durch die verschiedenen parallelen energiesparrechtlichen Vorschriften des Bundes, bestehend aus Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), leiden die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Es besteht die Gefahr, dass dadurch die Bemühungen um eine Steigerung der Energieeffizienz allein wegen Akzeptanzproblemen teilweise ins Gegenteil verkehrt werden.“ Aus vielen betroffenen Verbänden kommt seit Jahren ähnliche Kritik.
  • In 7b verdeutlicht der Bundesrat, dass er die Zusammenführung der energiesparrechtlichen Vorschriften eigentlich sofort erwartet: „Der Bundesrat sieht die dringende Notwendigkeit, eine erhebliche Vereinfachung beim Vollzug der energiesparrechtlichen Vorschriften zu erreichen. Hierzu müssen die anstehenden Novellierungen des EnEG und der EnEV genutzt werden, diese auf das EEWärmeG abzustimmen und in einer Regelung zusammenzuführen. Entsprechende Vorschläge der Länder wurden von der Bundesregierung trotz ausreichenden zeitlichen Vorlaufs nicht umgesetzt. Letztlich verursachen die im Bereich der Anlagentechnik vorhanden parallelen Regelungen somit nicht nur einen unnötigen Planungsaufwand, sondern erschweren zudem die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden. Dies widerspricht auch dem Sinn und Zweck von Artikel 3 und 5 der EU-Gebäuderichtlinie.“
  • 7c: „Der Bundesrat weist darauf hin, dass die zahlreichen von den Ländern in der Anhörung zum Referentenentwurf vorgebrachten Forderungen von der Bundesregierung unberücksichtigt geblieben sind.“
  • 7d): „In ökologischer Hinsicht muss der Bundesrat feststellen, dass allein mit ordnungsrechtlichen Vorgaben – die aus verfassungsrechtlichen Gründen (Schutz des Eigentums) im Wesentlichen nur im Neubaubereich greifen – die nationalen und europäischen Klimaziele nicht erreicht werden können. [...] Soll das nationale CO2-Einsparziel von mindestens 80 Prozent bis 95 Prozent bis 2050 erreicht werden, so ist eine jährliche Sanierungsquote – Sanierung möglichst auf einem Passivhausstandard – von zirka 3 Prozent erforderlich, da bis dahin der Gebäudebestand nahezu vollständig klimaneutral sein muss. Sollen die damit verbundenen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen gemeistert werden, ist aus Sicht des Bundesrates daher insbesondere eine umfassende Förderpolitik des Bundes zur energetischen Sanierung von Gebäuden erforderlich. Hierzu gehört, die unsichere Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen aus dem Energie- und Klimafonds zu beenden, das Sondervermögen aufzulösen, die Programme in den Haushalt zu integrieren, eine langfristige Sicherstellung der KfW-Förderprogramme und eines ausreichend ausgestatteten Energieeffizienz- oder Energiesparfonds. Mit Blick auf die teils katastrophale Haushaltssituation der Kommunen sollten insbesondere die Förderprogramme für Energieeffizienz zu Gunsten von Kommunen (zum Beispiel ‚Programm energetische Stadtsanierung‘) ausgeweitet werden, damit diese ihrer Vorbildfunktion tatsächlich gerecht werden können.“

Die kritisierten Punkte sind in den letzten Wochen vor der Sommerpause nicht mehr umzusetzen und eher ein strammes Programm für eine halbe Legislaturperiode mit Hand in Hand arbeitenden Ministern und eigenen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Es bleibt also abzuwarten, welche Punkte die Länder wann und in welche Waagschale(n) werfen. Bei EnEG und EnEV ist jedenfalls noch lange nicht das letzte Wort gesprochen, auch terminlich nicht. ■

Tags