Experten bezweifeln, dass die Preise von Solarstromanlagen in diesem Tempo weiter sinken können und in der Folge der Absatz einbricht. Trotzdem sind weitere Einschnitte geplant. Darum stößt die von Energieminister Sigmar Gabriel ab 1. August 2014 geplante Abgabe von rund 4,4 Ct/kWh (70 % der EEG-Umlage) für selbstgenutztem Strom aus neu errichteten PV-Anlagen oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kW p auf erheblichen Widerstand aus der Solarbranche und bei Verbraucher- und Umweltschutzverbänden.
Lenkungswirkung in die Volleinspeisung
Am 12. Februar 2014 veröffentlichte Berechnungen des Bundesverbands Solarwirtschaft ( BSW-Solar ) belegen, dass mit dieser Maßnahme der überwiegende Teil gewerblicher und industrieller Neuinvestitionen in Solarstromanlagen durch lange Amortisationszeiten unrentabel wäre. Dies könnte dazu führen, dass der Zubau vom Eigenverbrauch zurück in die Volleinspeisung mit EEG-Vergütung gelenkt wird.
Dass EEG-Konto würde dadurch nicht wie gehofft durch Zuflüsse aus der Eigenstrom-Abgabe entlastet, sondern durch die höhere EEG-Vergütung belastet. Der Verband rechnet mit Mehrkosten von bis zu 300 Mio. Euro bis zum Jahr 2018 ( BSW-Vortragsfolien ). Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Auf Die in jeder Hinsicht kontraproduktive Öko-Abgabe muss deshalb unbedingt verzichtet werden.“ Die Eigenstrom-Abgabe würde insbesondere die solare Eigenstromnutzung im Mittelstand, in der Landwirtschaft und im Gewerbe weitgehend unattraktiv machen. Der 2013 um 56 % eingebrochene Photovoltaikmarkt (Bericht in den TGAnews) drohe damit unter die gewollte Mindestmarke von 2,5 GW/a zu rutschen.
„Verursacher sollten die Energiewende-Kosten tragen“
Körnig: „Das Vorhaben der Bundesregierung, die Kosten der Energiewende auf mehr Schultern zu verteilen ist aber richtig. Die Energiewende-Kosten sollten zunächst aber die Verursacher der Umwelt- und Klimaschäden tragen. Es ist unbegreiflich, dass der Betriebsstrom von Kohlekraftwerken und der Kohlebergbau weitgehend von der EEG-Umlage befreit bleiben, während Nutzer von selbsterzeugtem Solarstrom zur Kasse gebeten werden sollen.“
„Niemand würde vergleichbare Einsparung besteuern“
„Wer selbsterzeugten Solarstrom auch selbst verbraucht, entlastet das Energiewendekonto, weil er auf die EEG-Vergütung verzichtet. Er macht den Netzausbau günstiger, weil weniger Strom transportiert werden muss. Wenn ein Investor seinen Strombezug statt mit einer Solaranlage mit dem Kauf stromsparender Geräte und Maschinen senkt, kommt doch auch niemand auf die Idee, diese vergleichbare Einsparung zu besteuern“, argumentiert Körnig für den Verzicht auf die geplante PV-Eigenstrom-Abgabe. ■