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ENERGIEWENDE

Studie für Sanierungsfahrplan

Das Ziel hat die Bundesregierung benannt: Bis 2050 ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand. Das erfordert in jedem Fall eine deutliche höhere Sanierungsquote als bisher. Doch wie soll dies bei den realen (Re)Finanzierungsschwierigkeiten erreicht werden? Und es wird Gebäude geben, die einen höheren Beitrag als den Zielwert für den Gesamtbestand – eine Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 % bis 2050 – leisten müssen, um Erleichterungen bei Denkmälern etc. zu kompensieren. Die Bundesregierung setzt u.a. auf einen Sanierungsfahrplan zur Orientierung der Eigentümer, die Umsetzung soll allerdings freiwillig erfolgen. Der Sanierungsfahrplan wird zurzeit federführend durch das Bundesbauministerium unter Beteiligung der im Energiebereich zuständigen Ressorts und relevanten Akteure entwickelt.

Ohne verbindliche Vorgaben Massensubvention


Die aktuelle NABU-Studie „Anforderungen an einen Sanierungsfahrplan“ mit zwei Teilgutachten zeigt auf, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Bereich der Gebäudesanierung allein durch zusätzliche Fördermittel (aufgrund des hohen erforderlichen Volumens) praktisch nicht erreicht werden können. „Wer auf alle verbindlichen Vorgaben für Gebäudeeigentümer verzichtet, muss klar sagen, dass er Wer gar nicht fordern will, muss umso mehr fördern will – oder eben die Klimaschutzziele der Regierung durch den Kamin jagt“, erklärt Olaf Tschimpke Präsident des Naturschutzbund Deutschland NABU bei der Vorstellung der Studienergebnisse.

„Wer gar nicht fordern will, muss umso mehr fördern“


„Klar ist: Wer gar nicht fordern will, muss umso mehr fördern“, so Tschimpke. Doch es sei höchst fraglich, ob die Bundesregierung bereit sei, schon bald 9 Mrd. Euro pro Jahr zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung bereitzustellen. Diese Zahl hat die bei der Prognos AG in Auftrag gegebenen NABU-Studie errechnet. „Solche Summen sind angesichts des aktuellen Streits um ein paar 100 Mio. Euro für Steueranreize zur Gebäudesanierung völlig unrealistisch“, erklärt der NABU-Präsident.

So fordert der NABU die Bundesregierung auf, ordnungsrechtliche Sanierungsvorgaben für den Gebäudebestand nicht von vornherein auszuschließen. „Was wir brauchen, ist ein kluges Zusammenspiel von Fordern und Fördern“, erklärt Tschimpke. Beispielsweise könnten verbindliche Effizienzstandards für Gebäude langfristig festgelegt werden, um Hausbesitzern Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. „Interessierte Kreise wehren sich gegen sogenannte ‚Zwangssanierungen‘. Aber ist es sozial gerecht, wenn Geringverdiener in zugigen Bruchbuden wohnen und unter steigenden Energiekosten und Warmmieten ächzen?“, betont der NABU-Präsident. Natürlich müssten die Sanierungskosten nach Ansicht der in der aktuellen Kampagne gegen „FreiHEIZberaubung“ (Bericht von TGA Fachplaner) zusammenarbeitenden Verbände der Klima-Allianz Deutschland fair verteilt werden.

NABU fordert verbindliche Zielvorgaben


Die NABU-Studie zeigt, dass die bereits beschlossenen sowie die angekündigten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudebereich zu erreichen. Deshalb müsse der angekündigte Sanierungsfahrplan sowohl verbindliche Zielvorgaben für Bestandsgebäude festlegen als auch in einem ausgewogenen Verhältnis staatliche Förderung dafür gewährleisten. Ein Sanierungsfahrplan müsse Anreize schaffen, um Gebäudebesitzer für Sanierungsmaßnahmen zu motivieren, und zugleich die soziale Gerechtigkeit durch Ausnahmetatbestände und Härtefallregelungen sicherstellen. Zudem müsste es regionale Anlaufstellen für professionelle Information und Beratung geben. ■

Download der Studie „Anforderungen an einen Sanierungsfahrplan“ und des Rechtsgutachtens „Sanierungsvorgaben für bestehende Gebäude“ auf www.nabu.de