Am 8. Juli 2011 entscheidet der Bundesrat über den Ausstieg aus der Kernenergie und mehrere Gesetze zur Energiewende. Ob er das Gesetzespaket insgesamt passieren lässt oder zu einzelnen Gesetzen den Vermittlungsausschuss (
Grundgesetz Art 77
) anruft, ist zurzeit noch nicht absehbar. Die Ausschüsse wollen zu insgesamt fünf der sieben Begleitgesetze den Vermittlungsausschuss anrufen. Offensichtlich sieht man in den Gremien die Forderungen und Hinweise der Länder vom 17. Juni 2011 in den Beschlüssen des Bundestages vom 30. Juni 2011 nicht ausreichend berücksichtigt.
Obwohl der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie nicht infrage gestellt wird, wollen die Ausschüsse die Begleitgesetze zum überwiegenden Teil im Vermittlungsausschuss weiter beraten. Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (Bundesratsdrucksache 392/11 ) bildet hierbei den Schwerpunkt. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss empfehlen allein zu diesem Punkt, den Vermittlungsausschuss aus 23 Gründen anzurufen (Bundesratsdrucksache 392/1/11 ). Beide Ausschüsse drängen hierbei in erster Linie auf eine generelle Überarbeitung. Zur Begründung betont der Umweltausschuss, dass das Gesetz mit verbesserten Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende liefern muss. Es werde diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Der Wirtschaftsausschuss verweist unter anderem auf die Notwendigkeit wettbewerbsfähiger Strompreise. Auch diesem Aspekt komme das Gesetz nicht ausreichend nach.
Nach Auffassung von Finanz- und Umweltausschuss ist auch die Finanzausstattung des „Energie- und Klimafonds“ (Bundesratsdrucksache 389/11 ) erneut zu überdenken. Während der Finanzausschuss eine Anhebung der Mittel des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms von 1,5 auf mindestens 2,2 Mrd. Euro ab dem Jahr 2012 für ausreichend hält, fordert der Umweltausschuss 5 Mrd. Euro. Aus Sicht des Finanzausschusses ist zudem das vollständige Steueraufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer in den Fonds einzuspeisen (Bundesratsdrucksache 389/1/11 ).
Beide Ausschüsse sehen auch bei dem Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Bundesratsdrucksache 390/11 ) die Notwendigkeit eines Vermittlungsverfahrens. Sie stimmen in der Ansicht überein, dass der Bund Ländern und Kommunen entstehende Mindereinnahmen vollständig auszugleichen hat. Zudem sei die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen so auszugestalten, dass sie unabhängig von der Steuerprogression für alle Eigentümer gleich hoch ausfällt (Bundesratsdrucksache 390/1/11 ). ■
„EEG wird neuem Anspruch nicht gerecht“
Obwohl der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie nicht infrage gestellt wird, wollen die Ausschüsse die Begleitgesetze zum überwiegenden Teil im Vermittlungsausschuss weiter beraten. Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (Bundesratsdrucksache 392/11 ) bildet hierbei den Schwerpunkt. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss empfehlen allein zu diesem Punkt, den Vermittlungsausschuss aus 23 Gründen anzurufen (Bundesratsdrucksache 392/1/11 ). Beide Ausschüsse drängen hierbei in erster Linie auf eine generelle Überarbeitung. Zur Begründung betont der Umweltausschuss, dass das Gesetz mit verbesserten Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende liefern muss. Es werde diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Der Wirtschaftsausschuss verweist unter anderem auf die Notwendigkeit wettbewerbsfähiger Strompreise. Auch diesem Aspekt komme das Gesetz nicht ausreichend nach.
Mehr Geld für CO2-Gebäudesanierung?
Nach Auffassung von Finanz- und Umweltausschuss ist auch die Finanzausstattung des „Energie- und Klimafonds“ (Bundesratsdrucksache 389/11 ) erneut zu überdenken. Während der Finanzausschuss eine Anhebung der Mittel des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms von 1,5 auf mindestens 2,2 Mrd. Euro ab dem Jahr 2012 für ausreichend hält, fordert der Umweltausschuss 5 Mrd. Euro. Aus Sicht des Finanzausschusses ist zudem das vollständige Steueraufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer in den Fonds einzuspeisen (Bundesratsdrucksache 389/1/11 ).
Steuerbonus: Länder fordern Finanzierungsausgleich
Beide Ausschüsse sehen auch bei dem Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Bundesratsdrucksache 390/11 ) die Notwendigkeit eines Vermittlungsverfahrens. Sie stimmen in der Ansicht überein, dass der Bund Ländern und Kommunen entstehende Mindereinnahmen vollständig auszugleichen hat. Zudem sei die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen so auszugestalten, dass sie unabhängig von der Steuerprogression für alle Eigentümer gleich hoch ausfällt (Bundesratsdrucksache 390/1/11 ). ■