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HOAI

HOAI-Novelle: Langsam wird die Zeit knapp

Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geben sich bei der HAOI-Novelle weiterhin jede nur mögliche Blöße. Zunächst jahrelanges Aussitzen, worauf im letzten Frühjahr ein dilettantischer, nicht mit den anderen involvierten Ministerien abgestimmter (inzwischen zurückgezogener) BMWi-Entwurf folgte, der die Branche aufs höchste provozierte. Dann viel zu optimistische Terminankündigungen zur Vorlage eines neuen Entwurfs: Erst vor der Sommerpause 2008, dann Oktober 2008, dann Dezember 2008, dann Januar 2009. Doch auch Ende Februar 2009 liegt nichts Vorzeigbares vor.

Man könnte meinen, nach mehr als einem Jahrzehnt Untätigkeit des Verordnungsgebers käme es nun auf ein paar Wochen mehr oder weniger nicht an. Doch langsam schließt sich das Zeitfenster, in dem eine HOAI-Novelle noch in dieser Legislaturperiode geordnet erfolgen kann. Zumal auf Basis von jetzt aufgetauchten Arbeitsunterlagen davon auszugehen ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin ohne triftigen Grund an Eckpunkten festhält, die bisher weder in der Branche, noch bei den Ländern auf Gegenliebe stießen.

Terminskizze: Vom Entwurf zum Referentenentwurf
Terminlich ist bei der HOAI-Novelle folgendes zu berücksichtigen: Bevor aus einem ressortabgestimmten Entwurf für eine Novelle der HOAI ein Referentenentwurf gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) werden kann, sind die Länder, kommunalen Spitzenverbände, betroffenen Fachkreise und Bundesverbände zu beteiligen. Dafür sieht die GGO eine Frist von mindestens vier Wochen vor. Eine Fristverkürzung durch Zustimmung aller Beteiligten ist wegen der Komplexität der HOAI und der vielen betroffenen Kreise unwahrscheinlich. Erst der Entwurf, der nach Abschluss der Abstimmungen erstellt worden ist, wird als Referentenentwurf ins Bundeskabinett eingebracht. Lag Anfang März ein Entwurf zur Anhörung vor, sind wir jetzt schon mitten im April.

Terminskizze: Zustimmung durch den Bundesrat
Hat das Bundeskabinett dem Referentenentwurf zugestimmt, wird er durch das Bundeskanzleramt an den Präsidenten des Bundesrates gesendet. Im Bundesrat dauert das anschließende Verfahren etwa sechs Wochen: Der Präsident des Bundesrates bestimmt die zuständigen Ausschüsse und die Vorlage wird als Drucksache des Bundesrates veröffentlicht. Die zuständigen Ministerien der Länder, die schon bei der Erstellung des Referentenentwurfs zu beteiligen waren, müssen nun eine definitive Haltung zu der Vorlage entwickeln, um den Entwurf in den Ausschüssen zu beraten. Diese Beratungen sind zwei Wochen vor der Sitzung des Plenums des Bundesrates abgeschlossen und führen zu Empfehlungen der Ausschüsse, die ebenfalls als Drucksache verbreitet werden. Nun müssen die Landesregierungen ihre Haltung beschließen und in der Plenarsitzung des Bundesrates vertreten. Lag Anfang März ein Entwurf zur Anhörung vor, schreiben wir jetzt mindestens den 12. Juni, denn ein Beschluss in der vorherigen Plenarsitzung am 15. Mai ist schon heute unrealistisch.

Terminskizze: Im März muss der Entwurf auf den Tisch
Verzögert sich der Entwurf bis Ende März bzw. erfolgt keine Weiterleitung an den Bundesrat bis Ende Mai wird es selbst für die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause am 10. Juli, die gleichzeitig die vorletzte vor der Bundestagswahl am 27. September ist, ohne Verfahrensabkürzung knapp. Schafft es die Verordnung termingerecht bis hierhin, wird der Bundesratsbeschluss - eine Zustimmung oder eine Zustimmung mit Maßgaben (Änderungswünschen) [die Ablehnung als dritte Möglichkeit ist nicht zu erwarten] - der Bundesregierung mitgeteilt. Hat der Bundesrat nur „mit Maßgaben“ zugestimmt, muss die Verordnung erneut vom Bundeskabinett einschließlich der Maßgaben beschlossen werden, um in Kraft treten zu können. Hält das Bundeskabinett auch nur eine der Maßgaben für nicht annehmbar, wäre die Verordnung gescheitert.

Die Lösung: Eine Reform in zwei Teilen
An einer Novelle der HOAI noch in dieser Legislaturperiode führt indes kein Weg vorbei. Bis zum 28. Dezember 2009 muss die HOAI an die EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden. Um hier die Konformität herzustellen, wäre es ausreichend, die HOAI auf Inländer zu beschränken. Zusammen mit der notwendigen Anhebung der Honorare bräuchte man eigentlich nur wenige Stunden, um einen wasserdichten HOAI-Entwurf zu Papier zu bringen. Die Arbeit an der inhaltlichen Reform sollte deswegen nicht aufgeschoben werden, aber ein zweites Reformpaket erst Anfang 2010 zu beschließen, wäre kein Beinbruch. Besser jedenfalls als im Hauruck-Verfahren eine reparaturbedürftige HOAI-Novelle zu produzieren und auch besser als ein blauer Brief aus Brüssel.

Tipp
Nach der HOAI-Novelle ergeben sich zwar aus der HOAI höhere Honorare, aber nur für Aufträge bzw. Leistungen, die sich auch auf die neue HOAI beziehen. Das mittlere Honorar über alle Aufträge steigt je nach Projektstruktur und Vereinbarungen darum erst im Laufe vieler Monate bis Jahre um den in der HOAI-Novelle beschlossenen Zuschlag. Damit Architekten und Ingenieure zumindest bei aktuellen Beauftragungen schon direkt nach der Novelle von einer Honoraranhebung profitieren können, müssen die Vertragsparteien nach § 103 HOAI dies vereinbaren. Der Verband Beratender Ingenieure ( VBI ) schlägt dazu folgende Formulierung vor: „Sollte während der Vertragslaufzeit eine neue HOAI in Kraft treten, werden die Leistungen, die bis zum Inkrafttreten noch nicht erbracht sind, nach der ab diesem Zeitpunkt gültigen HOAI honoriert.“ ToR


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