Kompakt informieren
- Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW sind nach EnEV seit dem 1. Oktober 2007 alle zehn Jahre einer energetischen Inspektion zu unterziehen (die letzte Übergangsfrist ist im Oktober 2013 verstrichen).
- Trotz der gesetzlichen Pflicht sind bisher weniger als 3 % der Anlagen energetisch inspiziert.
- Über die 2. EnEV-Änderung wird ab 1. Mai 2014 für die Inspektionsberichte ein unabhängiges Kontrollsystem, vorläufig beim DIBt, eingeführt.
- Das Kontrollsystem beim DIBt soll die Qualität der Berichte sichern. Ein Kontrollsystem für die Umsetzung gibt es bisher nicht. Die Vollzugskontrolle obliegt den Ländern.
Bisher hat sich zu wenig getan: Obwohl für Gebäudebetreiber schon mit der EnEV 2007 die Pflicht zur regelmäßigen energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung von mehr als 12 kW eingeführt wurde, sind bisher weniger als 3 % der Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert. Dies ergab eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik (ILK) Dresden und schiller engineering im Rahmen der „Forschungsinitiative Zukunft Bau“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Danach verhindern mangelnde Kontrollsysteme, die Freiwilligkeit der Umsetzung von ermittelten Optimierungsmaßnahmen sowie ungeeignete Marktanreize ein CO2-Reduktionspotenzial von bis zu 12,9 Mio. t/a.
Die grundlegende Bezugsgröße der Studie ist der Bestand an Nichtwohngebäuden in Deutschland, den die Autoren für 2012 auf rund 2,4 Mrd. m2 Nutzfläche beziffern. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichten müssten darin bis Oktober 2013 bis zu 290000 RLTGeräte und etwa 20000 wassergestützte Raumklimasysteme energetisch inspiziert worden sein, schlussfolgern die Forscher.
Die EU fordert ein Kontrollsystem
Die unzureichende Umsetzung wurde auch von der EU-Kommission erkannt. Mit der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie im Mai 2010 wurde darum den Mitgliedstaaten auferlegt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die regelmäßige Inspektion der zugänglichen Teile von Klimaanlagen zu gewährleisten. Zusätzlich wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für die Inspektionsberichte unabhängige Kontrollsysteme einzuführen. Die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften waren bis zum 9. Juli 2012 zu veröffentlichen und spätestens ab dem 9. Januar 2013 anzuwenden. Deutschland ist dabei deutlich in Verzug geraten: die Vorschrift (EnEV 2014) wurde erst am 21. November 2013 verkündet und tritt erst am 1. Mai 2014 in Kraft.
Grundsätzlich obliegt die Kontrolle der Inspektionsberichte den Ländern. Bis zum Inkrafttreten der erforderlichen jeweiligen landesrechtlichen Regelungen wurden die Aufgaben Registrierstelle und Kontrollstelle dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vorläufig (bis zu sieben Jahre) übertragen.
Was sich auf den ersten Blick nach Marktbelebung anhört, hat jedoch einen Haken: Ziel der Einführung des Kontrollsystems ist es nur, die Qualität der Inspektionsberichte durch Stichprobenkontrollen zu sichern. Erst die geringe Anzahl von Inspektionsberichten wird, so hofft die TGA-Branche, dazu führen, dass das Vollzugsdefizit „amtlich“ wird. Dann ist Deutschland – für die Durchsetzung der Inspektionspflicht sind ebenfalls die Länder verantwortlich – auf Basis der EU-Gebäuderichtlinie gezwungen, weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Inspektionspflicht zu ergreifen.
TGA-Planer stehen in der ersten Reihe
Mindestens bis dahin stehen auch die TGA-Planer in der Pflicht, den Markt zu entwickeln, denn die EnEV-Regelungen bieten ihnen eine Steilvorlage:
„Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fachkundig sind insbesondere
1. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen,
2. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in a) den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen oder
b) einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung
mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen.“
Von der inspizierenden Person ist laut EnEV ein Inspektionsbericht mit den Ergebnissen der Inspektion und Ratschlägen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen zu erstellen.
Die hervorgehobene Stellung der TGAIngenieure muss auch als Verpflichtung zur Qualifikation (Schulungen von BTGA und FGK: Webcode 565548) und zur Sensibilisierung der verpflichteten Anlagenbetreiber verstanden werden. Für beide Marktteilnehmer kann sich dies lohnen. Laut der ILK-Studie liegen neben der Chance auf eine Minderung der CO2-Emissionen auch Energieeinsparungen von bis zu 20,4 TWh Wärme und 12,5 TWh Strom brach. Dabei werden besonders große Energieeinsparpotenziale im Bereich von geringinvestiven Maßnahmen (Betriebsoptimierung) gesehen. Jochen Vorländer
Weitere Fachberichte zum Thema enthält das TGAdossier Regelwerk: Webcode 723
Literatur
[1] Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); gebräuchliche Kurzformen: EPBD und EU-Gebäuderichtlinie. Amtsblatt der Europäischen Union, L 153/13, 18. Juni 2010, (Berichtigt: L 155/61, 22. Juni 2010), Webcode 296893
[2] Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013, BGBl I Nr. 67 vom 21. November 2013, Seite 3951, nichtamtliche Leseversion der konsolidierten Fassung: Webcode 561474
[3] DIN SPEC 15240 Lüftung von Gebäuden – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen. Berlin: Beuth Verlag, Oktober 2013
[4] DIN SPEC 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme – Nationaler Anhang zu DIN EN 13779:2007-09. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2009
[5] Anja Rogsch: Einführung einer Registrierstelle und eines Kontrollsystems für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen im Zuge der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013. Berlin, DIBt-Newsletter 6/2013, http://www.dibt.de
Normenbuch zu § 12 EnEV
Der Fachverband Gebäude Klima (FGK) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und dem Beuth Verlag das „Normen- und Arbeitsbuch zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 Energieeinsparverordnung (EnEV)“ herausgegeben. Es enthält die vollständige DIN SPEC 15240 sowie die relevanten Teile und Tabellen der DIN SPEC 13779 und der DIN V 18599. Zusammenfassungen von Forschungsberichten und eine beispielhafte Expertenliste runden das Grundlagenwerk ab. Auftragnehmer und Auftraggeber haben mit dem Normen- und Arbeitsbuch ein Arbeitsmittel an der Hand, um die energetische Inspektion von Klimaanlagen transparent und einheitlich gestalten zu können. Das im Dezember 2013 erschienene Werk kann zum Preis von 94,00 Euro (inklusive MwSt.) unter der Nummer 232 beim FGK über info@fgk.de bestellt werden. https://www.fgk.de/