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1. KSG-Bilanz

Der größte Event der TGA-Branche in 2021

Jetzt ist es amtlich: Der Gebäudesektor ist nicht auf dem vom Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielpfad. Das Bauministerium muss nun bis Mitte Juli Maßnahmen vorschlagen, damit er wieder erreicht wird.

Ja, es gab auch die ISH digital 2021, aber einen erheblich größeren Impuls für die TGA-Branche gab es genau eine Woche davor. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor: „Das Umweltbundesamt erstellt die Daten der Treibhausgasemissionen in den Sektoren […] für das zurückliegende Kalenderjahr […] und übersendet bis zum 15. März eines jeden Jahres die Emissionsdaten an den Expertenrat für Klimafragen […].“

Und so war fast pünktlich vom Umweltbundesamt (UBA) zu hören: In Deutschland sind im Jahr 2020 rund 739 Mio. t (Mt) Treibhausgase (CO2-Äquivalent, CO2e) freigesetzt worden – rund 70 Mt oder 8,7 % weniger als 2019. Gegenüber 1990 sind die THG-Emissionen um 40,8 % gesunken.

Ziel in Wirklichkeit nicht erreicht

Es hatte sich schon vor der 1. KSG-Bilanz angedeutet, dass das 40-%-Klimaziel der Bundesregierung unerwartet eingehalten wird. Selbst Umweltschützern wäre ein Verfehlen lieber gewesen, denn gut ein Drittel der Minderung ist auf die Coronavirus-Pandemie zurückzuführen, vor allem im Verkehrs- und Energiebereich. Das bedeutet auch, dass die Minderung nicht nachhaltig ist.

So kam es, dass 2020 Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft ihre im KSG festgeschriebene Jahresemissionsmenge unterschritten haben. Im Gebäudesektor gab es 2020 ebenfalls eine Minderung um gut 3 Mt auf 120 Mt CO2e. Die für den Gebäudesektor vom KSG vorgegebene Jahresemissionsmenge beträgt aber 118 Mt CO2e. Nun könnte man sagen, 2 Mt CO2e zu viel ist zwar nicht schön, aber auch kein Drama …

Sorgenkind Gebäudesektor

… das gilt aber nicht für die kommenden Jahre. Denn in der ermittelten Jahresemissionsmenge ist der geringere Brennstoffverbrauch im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mit 4 Mt CO2e enthalten. Die Emissionen in den Haushalten 2020 sind leicht gestiegen. Erholt sich nach der Pandemie die Wirtschaft, steigen im GHD-Segment die Emissionen wieder. Dazu kommt, dass sich das Emissionsbudget im Mittel um 4,8 Mt/a CO2e reduziert.

Zwar wirken sich die ab 2020 besseren Förderprogramme und die CO2-Bepreisung erst ab 2021 richtig aus, doch eine echte – also witterungs- und lagerstandsbereinigte (was für die KSG-Bilanz nicht erfolgt) – Minderung im Gebäudesektor um 7 Mt CO2e erscheint unrealistisch, denn auch das zusätzliche Inventar aus Neubauten muss ausgeglichen werden. In der letzten Dekade betrug die Minderung durchschnittliche 2,85 Mt/a CO2e.

Zunächst greift aber ein KSG-Mechanismus: Die vom UBA zusammengetragenen Daten werden vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Laut Gesetz legt dieser innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach hat das Bundesbauministerium laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor wieder auf den vorgesehenen Zielpfad bringen.

Sofortprogramm darf Zukunft nicht belasten

Damit das Sofortprogramm seinem Namen gerecht werden kann, muss auch etwas politisch schnell Umsetzbares geschehen – eine Anhebung der CO2-Bepreisung kann man damit praktisch ausschließen. Angesichts der bereits hohen Zuschüsse besteht bei zusätzlichen Fördermitteln die Gefahr, dass sich bei Modernisierern irgendwann eine abwartende Haltung entwickelt oder gar auf Bonus-Aktionen nach jeder KSG-Bilanz gewartet wird.

Im Wahljahr 2021 wird es sicherlich nicht geschehen, aber schon bald wird man in Berlin nicht umhin kommen, nicht zukunftsfähige Zöpfe abzuschneiden.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel.