„Ein Klimageld kann die CO2-Kosten beim Heizen mit Erdgas und Heizöl (nur) dämpfen. Belohnt wird weiterhin der frühe Umstieg auf das Heizen ohne fossile Energieträger.“
GV
Wie die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fossiler Kraft- und Brennstoff(anteil)e künftig verwendet werden, wird mit großer Wahrscheinlichkeit in den bald anstehenden Koalitionsverhandlungen ein gewichtiges Thema sein. Immerhin gab es im Jahr 2024 beim nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr Einnahmen von etwa 13 Mrd. Euro. Doch was passiert eigentlich rechnerisch, wenn die Rückverteilung über ein Klimageld pro Einwohner erfolgt?
Für 2024 lässt sich das einfach abschätzen: etwa 155 Euro. Nimmt man die Einnahmen aus dem aktuellen Europäischen Emissionshandel (ETS I für die Energieerzeugung in Kraftwerken und Großanlagen) hinzu, wären es rund 220 Euro. Bisher werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung u. a. der Senkung der Strompreise, Zuschlägen bei der Pendlerpauschale und Förderprogrammen zugeordnet.
Klimageld mit den Einnahmen aus dem Gebäudesektor
Für „heizungstechnische Betrachtungen“ ist es sinnvoll, den Brennstoffanteil (Gebäudesektor) zu separieren. Aus den nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz zulässigen jährlichen Emissionsmengen für das Jahr 2025 ergeben sich aus der CO2-Bepreisung Einnahmen von 5,06 Mrd. Euro und ein Klimageld von 60 Euro.
Dieses Klimageld würde die CO2-Kosten von 5054 kWh Erdgas oder 3665 kWh (343 l) Heizöl kompensieren. Wie hoch die individuelle Kompensationsrate ist, hängt also auch davon ab, wie viele Personen in einem Haushalt leben. Nimmt man für 2030 einen CO2-Preis von 151 Euro/t an, verdoppelt sich die Einnahmen auf 10,12 Mrd. Euro und das Klimageld auf 120 Euro. Es kompensiert dann aber nur noch die CO2-Kosten von 3680 kWh Erdgas oder 2670 kWh (250 l) Heizöl.
Ein bisher kaum diskutierter Aspekt:
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung im Gebäudesektor werden nahezu unabhängig von (kontinuierlichen) CO2-Preispfaden vor 2035 ein Maximum erreichen. Der CO2-Preis steigt zwar, jedoch sinkt gleichzeitig die Menge der verfügbaren Emissionszertifikate. Obwohl die CO2-Kosten für die gleiche Brennstoffmenge steigen, wird sich dann das Klimageld ohne anderweitige Zuflüsse immer weiter verringern.
Und im Nachbarschaftsvergleich steigt mit jedem Jahr die Differenz, denn auch ein Hausbesitzer, der schon auf eine Wärmepumpe, eine Biomasse-Heizung oder direktelektrische Heizsysteme umgestiegen ist, erhält nach der bisher überwiegend diskutierten Verteilung das Klimageld, hat aber keine CO2-Kosten für Brennstoffe. Für diesen Haushalt wirkt das Klimageld wie ein nachträglicher Umstiegsbonus.
Das Klimageld kann die CO2-Kosten nichts ausgleichen
Wie so oft, gibt es aufgrund der Haushaltsgröße, der tatsächlichen politischen Ausgestaltung eines Klimagelds, des Heizenergiebedarfs, der individuellen Mobilität (Kraftstoffe) und vieler weiterer Faktoren eine große Varianz. Was jedoch davon unabhängig gültig ist: Ein Klimageld kann für den individuellen Fall den zeitlichen und finanziellen Spielraum für einen Umstieg auf fossilfreies Heizen erhöhen, aber bei einem mittleren oder höheren Heizenergiebedarf nicht die entstehenden CO2-Kosten dauerhaft in größerem Umfang ausgleichen. Je länger man fossil heizt, desto größer wird die persönliche Einzahlung in den Klimageldtopf.
Die Logik sagt auch, dass der Weiterbetrieb der Heizsysteme nach dem Ende der CO2-Bepreisung nicht günstiger werden kann: Wenn Ende 2044 die Nutzung fossiler Brennstoffe ausläuft und „Grüne Brennstoffe“ übernehmen, werden sie nicht plötzlich für einen niedrigeren Preis als Heizöl und Erdgas mit CO2-Bepreisung zu haben sein, dann wären fossile Energieträger schon viel früher verdrängt worden. Und wenn das so wäre, könnte man damit auch sehr günstig Strom an windschwachen Tagen in der Heizperiode erzeugen …
Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de
Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel
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