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Klimaschutzprogramm (2030)

Ruhe vor dem Sturm

Wenn die Heizungsmodernisierung mit dem neuen MAP und der 2021
startenden CO2-Bepreisung keinen kräftigen Schub bekommt –
wie und wann dann? Spätestens zum Jahresende ist mit einer durchaus
stürmisch steigenden Nachfrage zu rechnen.

Die Bundesregierung hat geliefert. Anfang 2020 sind die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden, das neue Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) inklusive der Austauschprämie für Öl-Heizungen (siehe ab Seite 6) sowie zum 24. Januar 2020 die verbesserten Konditionen im KfW-Förderbereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft getreten.

Schon vor dem Jahreswechsel sind das Bundes-­Klimaschutzgesetz (KSG) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verkündet worden, wobei die Höhe der 2021 startenden CO2-Bepreisung für Kraft- und Brennstoffe im BEHG noch an das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss angepasst werden muss. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die ersten Schritte im Gesetzgebungsverfahren gemacht ( Webcode  950006), wenngleich der Entwurf eine mittelfristig unumgängliche Lebenszyklus-Bilanz der Treibhausgasemissionen nicht berücksichtigt; die nächste Überprüfung der aktuell gültigen energetischen Standards ist erst 2023 vorgesehen.

Planer, Energieberater, Fachhandwerker, Bauherren und Modernisierer haben nun wieder Planungssicherheit und können Projekte mit zum Teil deutlich verbesserter Förderung kalkulieren. Sie müssen sich aber auch auf eine Verschärfung des Fachkräftemangels sowie die künstliche Verteuerung fossiler Brennstoffe einstellen. Bis 2026 ist der CO2-Preis weitgehend vorgezeichnet, das umfasst jedoch nur einen kurzen Abschnitt der Nutzungsphase von Heizsystemen. Ab 2027 könnte der CO2-Preis an Dynamik deutlich zulegen. Gleichzeitig bleibt der Strompreis schwer vorhersehbar. Es gibt zwar mehrere Randbedingungen und Ankündigungen, die in den nächsten Jahren sogar zu sinkenden Strompreisen führen können, aber bisher kein entschlossenes Handeln der Politik.

Das betrifft auch die Klimaziele. Bisher haben es die politisch Verantwortlichen nur geschafft, ein schon lange existierendes Klimaschutzziel der Bundesregierung gesetzlich festzuschreiben und einige Maßnahmen umgesetzt, mit denen man sich den Zielen nähern kann. Die Verminderung der Treibhausgas­emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 ist damit aber nicht sichergestellt. Jedoch: Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Das könnte bereits im Frühjahr 2021 im ­Gebäudebereich der Fall sein.

In der Branche gibt es zurzeit unterschiedliche Prognosen, ob 2020 ein Heizungsjahr wird. Ich erwarte, dass genau dies geschehen wird. Vielleicht mit ruhigem Anlauf in der ausklingenden Heizperiode, aber dann mit stürmischer Nachfrage, wenn die CO2-Bepreisung näher rückt. Betreiber von Öl-Heizungen können sie noch ein Jahr mit einem in 2020 gefülltem Tank aussitzen, müssen sich aber fragen, wie lange der Bund die Heizungserneuerung mit den zurzeit geltenden hohen Zuschüssen fördern wird. Denn Heizkessel, die bisher ohne Förderung ausgetauscht wurden, werden künftig wohl vermehrt mit der MAP-Förderung modernisiert. Schon bei 100 000 Anlagen pro Jahr und einem konservativ angenommenen mittleren Förderbetrag von 6000 Euro ist ein Fördertopf von 600 Mio. Euro/a erforderlich. Tatsächlich wurden aber in den letzten Jahren rund 500 000 Heizsysteme pro Jahr erneuert... 

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

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