Das kam einer Vollbremsung gleich: Am 15. August 2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) per Pressemitteilung verkündet, dass die Mittel für das Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ ausgeschöpft sind. Seit dem 9. August 2017 könne die KfW keine Bewilligungen mehr erteilen. In der Pressemitteilung wird Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) wie folgt zitiert:
„Das Wohnen im Alter ist eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung. Die hohe Nachfrage nach dem KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ zeigt, dass es einen großen Bedarf an Barrierefreiheit gibt. Bedauerlicherweise war eine Aufstockung der Mittel für dieses Jahr mit der Union nicht zu vereinbaren. […]“
Tatsächlich ist die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen und die Kombianträge für Barrierereduzierung und Einbruchschutz ungebrochen hoch: Seit der Wiedereinführung des Programms im Oktober 2014 sind bis zum 30. Juni 2017 Anträge für 108 072 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 129 Mio. Euro bewilligt worden. Das BMUB hatte das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ von rund 50 Mio. Euro in 2016 auf 75 Mio. Euro in 2017 aufgestockt. Im 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 sind allerdings wiederum nur 75 Mio. Euro vorgesehen.
Was für ein Armutszeugnis – des zuständigen Ministeriums, der verantwortlichen Ministerin und der Bundesregierung: Bundestagswahl hin oder her. Wie kann es sein, dass ein ganz allgemein als äußerst wichtig angesehenes Förderprogramm schon unzureichend ausgestattet und dann quasi nachträglich gestoppt wird? Sollen wir es als Rücksicht honorieren – falls die Union tatsächlich bei einer Aufstockung unnachgiebig war – dass Hendricks nicht rechtzeitig an die Öffentlichkeit gegangen ist, um einen Sinneswandel bei der Union einzuleiten? Das ist kaum zu glauben, es erscheint eher so, dass an entscheidender Stelle jemand ordentlich gepennt hat – sonst wäre aufgrund des Erfolgs des KFW-Programms 455 auch eine deutlich höhere Summe als 75 Mio. Euro in den 1. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 eingeflossen.
Aktuell zeigt die KfW auf der Programmseite (www.kfw.de/455) an: „Es ist keine Antragsstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr möglich, da die vorgesehenen Bundesmittel aufgebraucht sind. Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Auch in diesem Fall gilt, es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.“
Für potenzielle Barrieren-Reduzierer, die auf den Zuschuss spekulieren oder finanziell angewiesen sind, mag das noch halbwegs tröstlich sein. Für die Wertschöpfungskette, die in das Programm auch mit eigenen Investitionen eingebunden ist, ist der Bewilligungsstopp hingegen ein herber Rückschlag. In die Auftragsbücher wird eine Lücke gerissen, speziell geschulte Mitarbeiter müssen nun anders eingesetzt werden und Kunden müssen nach einer Wiederbelebung des Programms neu informiert werden.
Die Erfahrung bei anderen Förderstopps hat zudem gezeigt, dass es oft einen heftigen Dämpfer nach dem Neustart bei den Antragszahlen gab. Das hätte Hendricks verhindern müssen und können, schließlich gibt es andere Förderprogramme des Bundes für Maßnahmen in Gebäuden, bei denen am Ende des Jahres mehrere Hundert Millionen Euro nicht abgerufen werden.
Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de