Eine in Zusammenarbeit mit dem Energieberaterverband GIH an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen entstandene Bachelorarbeit hat den Vollzug der (Stichproben-)Kontrollen rund um den über die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebenen Energieausweis für Gebäude analysiert. Ergebnis: In manchen Ländern gibt es gar keine entsprechenden Kontrollstellen, in anderen mangelt es bereits an einer Durchführungsverordnung zur EnEV.
Im Abstract der Bachelorarbeit heißt es: „Mit derzeitigen Regelungen und Umsetzungsweisen ist es kaum möglich, den Energieausweis als wirkungsvolles energiepolitisches Instrument so einzusetzen, dass gesetzlich vereinbarte klimapolitische Ziele im Gebäudesektor erreicht werden.“ Und in der Schlussbetrachtung: „Durch erhöhte Transparenz der Kontrollen, beispielsweise in Form zeitnaher öffentlicher Statistiken über die Qualität der Energieausweise oder den Nutzen von damit einhergehenden Handlungsempfehlungen, kann das Vertrauen der Gebäudeeigentümer in den Energieausweis gewonnen werden.“
Der GIH resümiert in einer Pressemitteilung zu der Bachelorthesis: „Energieausweise sind zahnlose Tiger“. Als Status quo kann man der Zuspitzung zustimmen. Ob allerdings mehr und gründlichere Kontrollen sowie ein vom GIH geforderter einheitlicher Bußgeldtatbestand für Energieausweise und Erfüllungsnachweise daran etwas entscheidend ändert, darf bezweifelt werden.
Ich behaupte: Das wird nicht die erhoffte Wirkung zeigen. Beim Neubau sind Energieausweise ein probates Mittel, um die gesetzlichen (energetischen) Anforderungen zu dokumentieren. Ob die Anforderungen in der Praxis auch eingehalten werden (können), muss dann in der Nutzungsphase eine Analyse der tatsächlichen Verbräuche ergeben (Soll-Ist-Vergleich). Bei der Diskussion über solche Werkzeuge wird fast immer die große Varianz des Nutzerverhaltens als Gegenargument angeführt. Eigentlich entsteht aber gerade daraus die Notwendigkeit. Denn energie- und klimapolitisch sind die Ist- und nicht die Sollwerte relevant. Und festgestellte Abweichungen könnten dazu genutzt werden, die Anforderungen anzupassen.
Eine große Chance bietet hierbei die noch umzusetzende Aktualisierung der EU-Gebäuderichtlinie mit ihren Pflichten (Nichtwohngebäude ab einer bestimmten Nennleistung der Heizungs- und Klimaanlage) und Empfehlungen (Wohngebäude) bezüglich Gebäudeautomation, Energiemonitoring, Effizienzüberwachung und dem Erstellen von Benchmarks (siehe Seite 20). Engagiert umgesetzt, könnten damit heute bereits punktuell sehr erfolgreiche und kosteneffiziente Instrumente in die Breite getragen werden.
Auch die Verknüpfung von digitalen Gebäudemodellen (ein Bedarfs-Energieausweis als Sollwert ist dann automatisch ein Nebenprodukt), gemessenen Verbräuchen, Wetterdaten, individuellem Sanierungsfahrplan sowie der realitätsnahen Simulation von Sanierungsmaßnahmen kann dabei helfen, sinnvoll zu investieren. Mit staatlicher Initialförderung könnte sich daraus eine TGA-Dienstleistung entwickeln, von der Gebäudeeigentümer sowie Energie- und Klimaziele gleichermaßen profitieren.
Dass die (bessere) Kontrolle von Energieausweisen diesen zu einer deutlich größeren Wirkung und Akzeptanz verhelfen kann, halte ich für eine gewagte Hypothese. Wichtiger wäre es, Energieverbräuche regelmäßig und systematisch zu erfassen, einzuordnen und daraus Maßnahmen abzuleiten.
Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de