Die Aussetzung von KfW-Förderanträgen für Wohngebäude auf Basis von DIN V 18599 hat seit ihrer Bekanntmachung am 18. Oktober 2010 (Webcode 296894) für viel Unruhe im Markt gesorgt. Die KfW begründete die Maßnahme damit, dass ungewöhnlich hohe Abweichungen bei den Berechnungsergebnissen festgestellt wurden. Auf Wunsch des 18599 Gütegemeinschaft kam es Ende 23. November 2010 in Berlin zu einem Expertengespräch mit Vertretern aus BMVBS, BBR, Normenarbeit, KfW und Mitgliedern der Gütegemeinschaft. Wesentliches Ziel war, die Ursachen zu eruieren und möglichst kurzfristig Schritte für eine Lösung festzulegen. Dabei konnten die Softwareunternehmen belegen, dass die wesentliche Ursache der Abweichungen nicht in einer unzureichenden Qualität der Softwareprodukte begründet ist, sondern vielmehr durch Freiheitsgrade in den Formulierungen der Randbedingungen von EnEV und DIN V 18599 entstehen. Diese hohen Freiheitsgrade eröffnen eine große Bandbreite zulässiger Interpretationen, die in logischer Konsequenz zu Abweichungen in den Rechenergebnissen führen können. Die Teilnehmer verständigten sich darauf, die Randbedingungen gemeinsam zu definieren (präzisieren) und für die KfW-Förderung verbindlich vorzugeben. Der öffentlich-rechtliche Nachweis ist von dieser Regelung vorerst nicht betroffen. http://www.18599siegel.de