Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf und die Nutzung eines Wasservitalisiers der Wassermatrix AG aus der Schweiz verboten: Um „Verbraucher vor unlauteren Geräten zu schützen“. Gründe waren aber nicht etwa der hohe Preis des Geräts oder eine unzureichende Trinkwasserhygiene…
…sondern Funkstörungen, die das hochpreisige Gerät im Amateurfunkband verursacht. Funkamateure und andere Marktüberwachungsbehörden hatten im letzten Jahr solche Störungen gemeldet.
Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur: „Unser Prüf- und Messdienst sorgt dafür, dass Frequenzen störungsfrei genutzt werden können. Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen.“
Nach Angaben des Herstellers soll der Wasservitalisierer das Wasser mittels einer Handsonde energetisieren und dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Das Gerät der Wassermatrix AG kostet rund 8000 Euro und wurde mehr als 2400 Mal von Verbrauchern in Deutschland gekauft.
Verbraucher, die den Wasservitalisierer gekauft haben, dürfen das Gerät laut Bundesnetzagentur zwar behalten, es aber bis auf weiteres nicht mehr benutzen.
Nachdem zahlreiche Störungsmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren, hatte der Prüf- und Messdienst Ermittlungen eingeleitet und den Wasservitalisierer im Messlabor Kolberg überprüft.
Es wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfüllt damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Auch die EU-Kommission informiert
Die Bundesnetzagentur hat neben dem erlassenen Nutzungs- und Vertriebsverbot auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die EU-Kommission über den Fall informiert, da sie der Auffassung ist, dass die Geräte auch in den anderen Mitgliedsstaaten vertrieben werden.
Der Hersteller des Wasservitalisiserers hat laut Bundesnetzagentur mittlerweile Warnhinweise auf seiner Internetseite für die Nutzung des Geräts in Deutschland aufgenommen. ■